Deutsche Rentenversicherung

Wichtig für Schulabgänger

Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

Datum: 19.07.2019

Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schulabsolventen starten danach ins Berufsleben. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden. Denn die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.