Deutsche Rentenversicherung

Eine Pfändung von Renten findet (nicht) statt

Auch Rentenzahlungen zählen grundsätzlich zum pfändbaren Einkommen

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach geltendem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt. Deshalb können sie grundsätzlich auch gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegt. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob und wenn ja für wie viele Menschen der von der Pfändung Betroffene Unterhalt zahlen muss. Sind keine Unterhaltspflichtigen vorhanden, liegt sie derzeit bei 1.180 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg überweist rund 520.000 Rentnerinnen und Rentnern eine monatliche Altersrente, deren durchschnittliche Höhe 2019 bei 952 Euro lag (1.072 Euro bei Männern, 823 Euro bei Frauen). Hinzukommen kann eine Witwen- oder Witwer-Rente (durchschnittliche Höhe 2019: 581 Euro). Daraus wird deutlich: de facto findet eine Pfändung von Renten nur sehr selten statt. Aktuell bedient die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg 20 laufende Pfändungen. Sie achtet dabei auch darauf, dass von der Pfändung Betroffene nicht zu Sozialhilfeempfängern werden.

Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 48025, auf www.deutsche-rentenversicherung.de und bei der Schuldnerberatung.