Deutsche Rentenversicherung

Empfängern von Waisenrenten entsteht durch die Corona-Pandemie kein Nachteil

Wer glaubt, nur alte Menschen oder Erwerbsunfähige bekämen regelmäßig Geld von der Deutschen Rentenversicherung, liegt gründlich daneben. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen auch Renten an Hinterbliebene, unter anderem an Halb- oder Vollwaise. Allein die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zahlt über 13.000 jungen Menschen eine monatliche Waisenrente.

Eine Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Sie kann bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, und zwar unter anderem für den Fall, dass sich der oder die Waise bis dahin noch in Schul-, Berufs- oder Hochschul-Ausbildung befindet oder einen freiwilligen Dienst macht. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen den einzelnen Abschnitten sind dabei unproblematisch.

Durch die Corona-Pandemie konnten Ausbildungen zum Teil nicht angetreten werden oder ihr Beginn verschob sich. Das hätte manche Waisenrenten-Empfänger mit Blick auf die Vier-Monats-Frist in Schwierigkeiten bringen können. Mit dem „Sozialschutz-Paket II“ hat der Gesetzgeber Ende Mai klargestellt, dass ihnen daraus kein Nachteil entstehen darf. Das erfolgt automatisch, wer eine Waisenrente erhält, muss sich also um nichts kümmern.