Deutsche Rentenversicherung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 21. Dezember 2020

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Neugestaltung und Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Januar und August 2020 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 18.08.2020 anhand der Testergebnisse erstellt und am 13.10.2022 aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Das Kontrastverhältnis von grafischen Bedienelementen ist teilweise zu gering gegenüber der Hintergrundfarbe.
  • Der Eingabezweck personenbezogener Eingabefelder ist nicht bestimmbar.
  • Eingeblendete Tooltips und Einblendungen erfüllen nicht alle Anforderungen zum Schließen und Lesen der Inhalte.
  • Die Fehlermeldungen an den Formularelementen sind inkonsistent und unvollständig.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.

Nicht barrierefreie Dokumente

Nicht-barrierefreie trägerspezifische Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

  • trägerspezifische PDF-Dokumente zum Download

Bei PDF-Dokumenten wie Fachpublikationen und Pressemeldungen der DRV Berlin Brandenburg, die vor September 2019 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

  • Formulare zum Download

Künftig möchten wir Ihnen gerne auch unsere Antragsformulare barrierefrei online zur Verfügung stellen. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter Unternehmenskommunikation (unternehmenskommunikation@drv-berlin-brandenburg.de) oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion.Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg
Pressestelle / Unternehmenskommunikation
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin

E-Mail-Adresse: Unternehmenskommunikation  

(unternehmenskommunikation@drv-berlin-brandenburg.de) Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de