Deutsche Rentenversicherung

Korruptionsprävention in der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

"Keine Mauer ist so hoch, dass sie nicht ein mit Gold beladener Esel übersteigen kann." Dieses Zitat des Königs Philipp von Mazedonien (382-336 v. Chr.) zeigt, dass Korruption schon seit langer Zeit ein gesellschaftliches Phänomen und Problem ist.

Was aber ist Korruption? "Korruption ist jeder Missbrauch einer amtlichen Funktion zugunsten eines Anderen auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten" ( Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg).

Eine weniger juristische Definition fand sich in der Zeitung "Die Zeit" vom 18. März 2004: "Die Korruption ist unter den Straftaten ein scheues Wesen. Sie kleidet sich in feines Tuch, trägt keine Waffen, vergießt kein Blut. Noch nicht einmal die Opfer des Deliktes sind auf Anhieb auszumachen."

Bestimmte Erscheinungsformen der Korruption sind nach deutschem Recht strafbar. Dazu gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, die Bestechlichkeit und Bestechung sowie die Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr. Korruptes Verhalten kann für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.

Für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gilt die oben schon genannte Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg. Darin sind unter anderem präventive Maßnahmen festgelegt und es ist geregelt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist. Ergänzend hierzu regelt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg, dass eine Annahme von Belohnungen, Geschenken und anderen Aufmerksamkeiten durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich nicht zulässig ist.

Die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention sollen die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherstellen und damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Gewissenhaftigkeit und das ordnungsgemäße Arbeiten der öffentlichen Verwaltung gerecht werden.

Für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg steht Ihnen unser Antikorruptionsbeauftragter Manfred Kasten als Ansprechpartner zur Verfügung:

Postanschrift:           Deutsche Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg
Antikorruptionsbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 551 1401
Mail:korruptionspraevention@drv-berlin-brandenburg.de
De-Mailkorruptionspraevention@drv-berlin-brandenburg.de-mail.de