Deutsche Rentenversicherung

Hinzuverdienst aus erneuerbaren Energien

Datum: 06.07.2020

Ernte aus Sonne und Wind: Wenn das Wetter mitspielt, können Frührentner hohe Gewinne einfahren

Wer mit Solarstrom oder Windkraft eine vorzeitige Rente aufbessert, kann in diesem Jahr auf reiche Ernte hoffen. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Freibetrag für den Hinzuverdienst deutlich angehoben: Bis zu 44.590 Euro können Besitzer solcher Anlagen durch den Verkauf von Strom einnehmen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Ob Alters- oder Erwerbsminderungsrentner – wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, sollte die jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten: Nur wenn die zusätzlichen Einnahmen diesen Wert nicht übersteigen, bleibt die Rente ungekürzt. Dabei zählen Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ebenso wie die Gewinne aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Werden sie im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit aufgeführt, müssen sie dem Rentenversicherer gemeldet werden. Vom kommenden Jahr an liegt der Freibetrag wieder bei 6.300 Euro.

Informationen dazu gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Nr. 18/20