Berufseinsteiger haben von Anfang an Rentenschutz
Ab ihrem ersten Arbeitstag sind Berufseinsteiger in der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Reha, über Erwerbsminderungsrente bis hin zu Hinterbliebenenrenten. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Mit dem Ausbildungsstart sind die jungen Menschen bei Arbeitsunfällen sofort abgesichert, nach einem Jahr auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.
Wer nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Rente. Im Todesfall erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ehepartner und Kinder.
Wenn durch Krankheit oder Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit droht, bietet die Rentenversicherung auch Auszubildenden eine medizinische Rehabilitation an. So sollen sie wieder fit für das gerade begonnene Berufsleben werden. Möglich ist das spätestens nach sechs Monaten.
Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Berufsstarter und die Rente“ sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
Nr. 20/21