Auszubildende: abgesichert ab Tag eins

Datum: 18.08.2025

Rentenschutz von Anfang an

 Auszubildende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert – und das vom ersten Tag an. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation, über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

 

Bei Arbeitsunfällen gilt: Wer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Rente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall zahlt die Rentenversicherung eine Rente an Hinterbliebene. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr greift der Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.

 

Ob bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall: Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, können Auszubildende auch eine medizinische Rehabilitation erhalten – und möglichst wieder fit werden für das gerade begonnene Berufsleben.

 

Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Berufsstarter und die Rente“, die unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder auch gleich hier heruntergeladen werden kann.