Deutsche Rentenversicherung

Bundeskanzlerin würdigt 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung

Festakt im Berliner Abgeordnetenhaus

Datum: 02.12.2014

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats in Deutschland gewürdigt. „Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt ein prägendes Zeichen unseres lebendigen Sozialstaats“, sagte sie am
Dienstag in einer Feierstunde zum 125-jährigen Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin. An dem Festakt im Berliner Abgeordnetenhaus nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft teil.

Die Kanzlerin zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Ziel der schwarz-roten Koalition sei es, bis Ende 2019 die
Ost-West- Unterschiede im Rentenrecht zu überwinden sowie finanzielle Nachhaltigkeit und angemessene Rentenleistungen für ein angemessenes Auskommen im Alter gleichermaßen im Blick zu behalten.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht nach den Worten der Bundesvorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund, Annelie Buntenbach, für Kontinuität und Anpassungsfähigkeit gleichermaßen. Sie genieße deshalb „nach wie vor eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung“. Die gesetzliche Rentenversicherung in den vergangenen 125 Jahren hat „den Menschen die Sicherheit gegeben, nach einem langen Arbeitsleben eine ausreichende Versorgung erwarten zu können". Dies auch für die Zukunft zu sichern, sei eine Daueraufgabe für Politik, Rentenversicherung und Selbstverwaltung.

Der Historiker Professor Dr. Michael Stolleis bezeichnete die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland als permanentes Ringen um die Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit, volkswirtschaftlicher Produktivität und
demografischer Entwicklung. Dies erfordere immer wieder neue gesamtgesellschaftliche Lösungen. Wenn es die Rentenversicherung nicht gäbe, müsste sie laut Stolleis „erfunden werden".

Für die Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung, Valerie Holsboer, erwies sich die gesetzliche Rentenversicherung über 125 Jahre bis heute als verlässlicher Garant für die Alterssicherung der Menschen in unserem Land. "Eine Institution, die
nicht den Rückhalt ihrer Kunden hat, wird nicht lange bestehen können. Insofern ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nun bereits zwei Jahrhundertwechsel erlebt hat, auch als Beleg für das erfolgreiche Wirken dieser Institution zu werten.“

Hintergrund:

1889 wurde das vom Reichstag in Berlin verabschiedete „Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz“ als Schlusspunkt eines großen sozialpolitischen Gesetzespakets verkündet: 1883 wurde die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eingeführt, 1884 die Unfallversicherung und – zu guter Letzt – die Invaliditäts- und Altersversicherung.

Heute ist die Deutsche Rentenversicherung mit über 50 Millionen Versicherten und mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie bietet für über 90 Prozent der aktiven Bevölkerung eine unverzichtbare Absicherung für das Alter, im Fall der Erwerbsminderung oder bei Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners.

Selbst in Zeiten von Weltkriegen und Währungsreformen stand die Auszahlung der Renten nicht in Frage. Nach der Wiedervereinigung wurden die DDR-Bürger nahtlos in das Rentensystem einbezogen. Dies war auch aus heutiger Sicht – 25 Jahre nach dem Mauerfall – ein gewaltiger Kraftakt.

Zu dem Erfolgsmodell hat nicht zuletzt die soziale Selbstverwaltung als Vertretung von Versicherten und Arbeitgebern – also den Beitragszahlern – beigetragen: Sie hat den Wandel mitgetragen und mitgestaltet. Angesichts der demografischen und ökonomischen Herausforderungen bleibt sie dafür auch in Zukunft gefordert und muss weiter gestärkt werden.