Deutsche Rentenversicherung

Amsinck zum Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund

Datum: 04.12.2019

Christian Amsinck, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung vor allem mit dem Haushalt 2020.

Gesamtvolumen des Haushalts 2020
Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2020 belaufe sich nach Amsincks Worten auf über 157 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushaltsvolumen für das laufende Jahr sei damit ein Anstieg um 3,3 Prozent zu verzeichnen.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Die Deutsche Rentenversicherung Bund habe in den vergangenen Jahren ihren Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt, so Amsinck. Die im Haushaltsplan enthaltenen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2020 betragen nur 1,1 Prozent der Gesamtausgaben. Sie belaufen sich damit auf rund 1,67 Milliarden Euro.

Digitalisierung
Amsinck wies in seinem Bericht auch auf die digitalen Herausforderungen für die Rentenversicherung hin, die mit einem erheblichen Mitteleinsatz verbunden seien. Zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes sei beispielsweise ein Projekt aufgesetzt worden, um eine vollelektronische Vorgangsbearbeitung in allen Arbeitsbereichen der Deutschen Rentenversicherung Bund umzusetzen. Im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz wies er darauf hin, dass es bei der Deutschen Rentenversicherung bereits seit einigen Jahren möglich sei, sich einen Versicherungsverlauf oder eine Renteninformation online anzeigen zu lassen oder auf elektronischem Weg Anträge zu stellen.

Entwicklung des Beitragssatzes
Amsinck führte aus, dass der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz eine Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ausgeschlossen habe. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ohne diese Festlegung der Beitragssatz für das Jahr 2020 in Höhe von 18,6 Prozent deutlich hätte gesenkt werden müssen.

Anhebung der Mindestrücklage
Des Weiteren wies er darauf hin, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund derzeit noch in einer finanziell komfortablen Situation befinde. „Gerade angesichts dessen ist es umso schmerzlicher, dass der Gesetzgeber anscheinend nicht bereit ist, unserer Forderung nach Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von jetzt 0,2 Monatsausgaben auf 0,4 Monatsausgaben nachzukommen“, mahnte Amsinck. Angesichts der derzeitigen finanziellen Ausstattung der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine solche Anhebung nach Amsincks Worten unmittelbar gar keine Auswirkungen auf den Beitragssatz, mittelfristig wäre einmalig eine Anhebung um etwa 0,2 Prozentpunkte notwendig.