Deutsche Rentenversicherung

Stephan Fasshauer zur Umsetzung des Grundrentengesetzes

Datum: 24.06.2020

Berlin, 24. Juni 2020

„Die Arbeiten an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung des Grundrentengesetzes laufen Dank des starken Engagements unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Hochtouren“, so Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der Vertreterversammlung am 24. Juni 2020.

Verwaltungsaufwand

Fasshauer machte deutlich, dass die Umsetzung der geplanten Grundrente für die Rentenversicherung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Aufgabe der Rentenversicherung sei es, aus den knapp 26 Millionen Renten diejenigen herauszufiltern, bei denen ein Anspruch auf Grundrente bestehen könnte. „Das ist eine besondere Herausforderung, weil die teils schon sehr alten Versicherungskonten unserer Bestandsrenten nicht zwingend alle Informationen so aufbereitet enthalten, wie sie für die Grundrentenprüfung benötigt werden. Auch sind gegebenenfalls Zeiten im Ausland zu berücksichtigen“, betonte Fasshauer.

Erschwerend komme hinzu, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.

Datenaustauschverfahren

Damit die vorgesehene Einkommensprüfung weitestgehend automatisiert erfolgen könne, werde ein Datenaustauschverfahren zwischen der Finanzverwaltung und den Rentenversicherungsträgern entwickelt. Ein automatisierter Datenabgleich von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentner sei dabei allerdings nicht möglich. Dies gelte ebenso bei der Ermittlung der Kapitalerträge. Das erhöhe den ohnehin vorhandenen Personalbedarf noch einmal erheblich.

Personalbedarf und Verwaltungskosten

„Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Grundrentengesetzes resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für den Personalmehrbedarf“, unterstrich Fasshauer. Für das Haushaltsjahr 2021 habe die Deutsche Rentenversicherung Bund einen zusätzlichen Bedarf von rund 1.300 Stellen geschätzt „Damit ergibt sich für das nächste Jahr allein für den Träger Deutsche Rentenversicherung Bund ein Erfüllungsaufwand von rund 155 Millionen Euro“, so Fasshauer. Der Gesamtbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt beträgt laut Fasshauer rund 400 Millionen Euro.

Finanzierung

„Was die Finanzierung betrifft, so gehen wir davon aus, dass die künftig beschiedenen Zuschläge, die sich aus dem Grundrentengesetz ergeben, aus Steuermitteln finanziert werden“, so Fasshauer. Ebenso geht die Rentenversicherung nach Fasshauers Worten von der Erstattung der Ausgaben in der Verwaltung aus.

Zeitplan

Bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen stabil, könne die Rentenversicherung voraussichtlich ab Juli 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide für Rentnerinnen und Rentner beginnen, die erstmals eine Rente erhalten. Die Bestandsrentnerinnen und –rentner würden ihre Bescheide voraussichtlich in einem Zeitraum bis Ende 2022 erhalten.