Deutsche Rentenversicherung

Stellungnahme

Mehr Bürokratieaufwand bei Verwaltung der Riester-Zulagen durch Finanzämter

Die CDU hat auf ihrem 31. Parteitag am 07.12.2018 einen Antrag zur Riester-Rente verabschiedet, der eine Übertragung der Aufgaben der ZfA auf die Finanzämter vorsieht (Antrag Nr. C48-BV MIT). Hierzu bezieht die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin wie folgt Stellung:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die Verwaltung der Riester-Zulagen durch die Finanzämter den Bürokratieaufwand für Bürger, Anbieter von Altersvorsorgeverträgen und Verwaltung deutlich erhöhen würde.

Derzeit werden die Riester-Zulagen bundesweit von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwaltet, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. In einem weitgehend vollelektronischen Verfahren ermittelt die ZfA die Höhe der Zulagen und überweist diese auf die Verträge der Versicherten bei Banken, Versicherungen, Investmentfonds und Bausparkassen. Bei einer Verlagerung der Zuständigkeit auf die föderale Finanzverwaltung würde sich der entsprechende Kommunikationsaufwand vervielfachen, da jede der 16 Länderfinanzverwaltungen eigene Kommunikationswege mit allen – meist deutschlandweit tätigen – Anbietern, Familienkassen, Rentenversicherungsträgern und Finanzverwaltungen anderer Länder unterhalten müsste.

Deshalb eignet sich der Vorschlag nicht für eine effizientere Gestaltung der Zulagenförderung. Bereits vor Einführung der Riester-Rente hatten Berechnungen des bayerischen Staatsministeriums für Finanzen gezeigt, dass die Verwaltung der Riester-Rente durch die Finanzämter insgesamt circa 2.000 bis 3.000 zusätzliche Stellen beansprucht hätte; bei der ZfA sind dagegen aktuell nur rund 1.200 Mitarbeiter mit Aufgaben der Zulagenverwaltung betraut, wobei sich das Aufgabenspektrum insbesondere durch das sogenannte Wohnriesterverfahren erheblich erweitert hat.

Hinzu kommt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Förderberechtigten der Riester-Rente bislang überhaupt keine Einkommensteuerveranlagung durchführen lässt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Arbeitnehmer mit geringen Einkünften bzw. mehreren Kindern, die ohnehin keine Einkommensteuer zahlen. Würde die Zulagenförderung über die Finanzämter erfolgen, wären diese Förderberechtigten gezwungen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie die Zulage erhalten wollen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Länderfinanzverwaltung führen und wäre aus individueller Sicht mit einem hohen Aufwand verbunden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Hürde die Zulagen gar nicht erst beantragt werden und gerade die besondere Zielgruppe der Geringverdiener und Kindererziehenden keine Förderung mehr erhält.