Deutsche Rentenversicherung

Datenaustausch zum Grundrentenzuschlag: Veröffentlichte Datensätze

Datenaustausch im automatisierten Abrufverfahren nach § 151b Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden

Auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ("Grundrentenzuschlag") wird das Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartners angerechnet.

Dazu muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im automatisierten Abrufverfahren u. a. nach
§ 151b Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) das zu versteuernde Einkommen und weitere Einkommensdaten nach § 97a Absatz 2 Satz 1 SGB VI (Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) bei den Finanzämtern abfragen, um es für die Feststellung der Höhe des Grundrentenzuschlags verwenden zu können.

Nach § 151b Absatz 1 Satz 2 SGB VI sind die Anfrage der Träger der Rentenversicherung und die Antwort der zuständigen Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) und über eine Koordinierende Stelle für den Abruf steuerlicher Daten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu übermitteln.

Datensätze zum Download

Die amtlichen Datensätze für das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b Absatz 1 Satz 1 SGB VI, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bestimmt hat, stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Anlage 1

Datenübermittlung zwischen der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) und der Koordinierenden Stelle für den Abruf steuerlicher Daten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - Datenbeschreibung und Fehlerkatalog

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Anlage 2

Datenübermittlung zwischen der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) und der Koordinierenden Stelle für den Abruf steuerlicher Daten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - XML-Spezifikation

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Anlage 3

Datenübermittlung zwischen der Koordinierenden Stelle für den Abruf steuerlicher Daten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der zuständigen Finanzbehörde - Datenbeschreibung

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Anlage 4

Datenübermittlung zwischen der Koordinierenden Stelle für den Abruf steuerlicher Daten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der zuständigen Finanzbehörde - XML-Spezifikation

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Anlage 5

XML-Spezifikation – allgemein

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Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns per E-Mail an datenaustausch-grundrentenzuschlag@drv-bund.de
oder schriftlich an:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin