Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl 2017

Die Chance auf Mitbestimmung

Über 51 Millionen Versicherte bestimmten bei der Sozialwahl 2017 darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen, berufen den Vorstand. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Rente und Gesundheit - es geht um Ihre Zukunft

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei.

Alle sechs Jahre: Die Chance auf Mitbestimmung

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.

Die Soziale Selbstverwaltung der DRV Bund hat gemeinsam mit den Ersatzkassen eine neue Internetplattform. Dort finden Sie Wissenswertes zu den Organen und Aktivitäten der Selbstverwaltung bei Rente und Gesundheit.

www.soziale-selbstverwaltung.de