Deutsche Rentenversicherung

Widerspruchsausschüsse

Bundesweit entscheiden 256 Ausschüsse über die von Versicherten und Arbeitgebern eingelegten Widersprüche. Sie überprüfen strittige Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel wenn die beantragte Rente oder eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Jeder Ausschuss ist mit 2 ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Kreis der Selbstverwaltung (Versicherter und Arbeitgeber) und einem hauptamtlichen Vertreter des Direktoriums besetzt. Die Widerspruchsauschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit und können die Entscheidung der Verwaltung ändern oder, beispielsweise bei medizinischen Angelegenheiten, überprüfen lassen.