Deutsche Rentenversicherung

Rehabiltation sichert Teilhabe

Deutsche Rentenversicherung setzt UN-Behindertenrechtskonvention um

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung sollen in vollem Umfang in das gesellschaftliche Leben einbezogen sein und in Selbstbestimmung leben können. Dieses Ziel verfolgt auch die Deutsche Rentenversicherung.

Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung. Denn Beschäftigung ist eine wesentliche Voraussetzung für Teilhabe. Mit ihren medizinischen und arbeitsbezogenen Rehabilitationsleistungen sichert die Deutschen Rentenversicherung die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit vorübergehenden und dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die Deutsche Rentenversicherung hat 2012 über 1,1 Millionen Rehabilitationsleistungen erbracht, darunter auch 10.500 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen und 3.500 Kraftfahrzeughilfen zum Ausgleich von Mobilitätseinschränkungen.

Einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK leistet auch das am 1. Januar 2014 von der Deutschen Rentenversicherung verabschiedete Aktionsprogramm. Zu dessen zentralen Handlungsfeldern gehört unter anderem der einfache Zugang zu den Informationen der Deutschen Rentenversicherung. So hat die Deutsche Rentenversicherung ihr barrierefreies Internetangebot kürzlich um Seiten in „Leichter Sprache“ erweitert. Das Aktionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.

26. März 2014