Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 eigenständigen Trägern. Jeder Träger ist für eine bestimmte Anzahl von Versicherten zuständig und bearbeitet deren Anliegen - vom Reha-Antrag bis zum Rentenbescheid.
Grundsätzlich können Sie sich aber mit Ihren Anträgen, Änderungsmitteilungen und Fragen an jeden Rentenversicherungsträger wenden. Falls es nicht Ihr zuständiger Träger sein sollte, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dann kann es sein, dass es durch die Weiterleitung ein wenig länger dauert, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen bekommen.
Welcher Träger ist für mich zuständig?
Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Träger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben (zum Beispiel die jährliche Renteninformation, falls Sie über 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre über uns versichert waren). Werfen Sie einen Blick auf das Logo im Briefkopf - der dort angegebene Träger ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für Sie zuständig.
Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis ist zwar ebenfalls ein Rentenversicherungsträger angegeben, der diesen Ausweis für Sie ausgestellt hat. Allerdings kann sich Ihr Rentenversicherungsträger im Laufe des Arbeitslebens ändern, sodass dies nicht unbedingt Ihr aktueller Rentenversicherungsträger ist.
Telefonisch dürfen wir Ihnen aus Datenschutzgründen leider keine Auskunft geben, wer Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger ist. Wenn Sie uns anschreiben, bekommen Sie jedoch die Antwort in der Regel von Ihrem zuständigen Versicherungsträger.