Deutsche Rentenversicherung

Clearingstelle

Statusanfragen zur Klärung, ob bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer schriftlich an die

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
Postfach
10704 Berlin

zu richten.

Ab 1. April 2022 entscheidet die Clearingstelle nach § 7a SGB IV nur noch über den Erwerbsstatus (Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit) und nicht mehr, ob in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungspflicht besteht (Elementenfeststellung). Darüber hinaus kann künftig eine Prognoseentscheidung oder eine gutachterliche Gruppenfeststellung beantragt werden. Sind an einem Vertragsverhältnis drei Parteien beteiligt, hat auch die dritte Partei ein eigenes Antragsrecht. Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen. Die vier neuen Instrumente – Prognoseentscheidung, Gruppenfestststellung, Antragsrecht Dritter und mündliche Anhörung – sind bis zum 30. Juni 2027 befristet. Über das etwaige Weiterbestehen dieser Regelungen wird nach einer Evaluation entschieden.

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