Deutsche Rentenversicherung

Weiterbildungen für Therapeuten im Tätigkeitsfeld Sucht

Die Weiterbildungen sind ausschließlich für die in der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ beschriebenen Berufsgruppen vorgesehen und werden insbesondere von Diplom-Sozialarbeitern und Diplom-Sozialpädagogen, aber auch von Ärzten und Diplom-Psychologen genutzt.

Die Projektuntergruppe „Zusatzausbildungen“ des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, hat Kriterien für die Beurteilung von Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld Sucht entwickelt, die 1992 in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ veröffentlicht wurden. Diese Auswahlkriterien sind gemeinsam von der Renten- und Krankenversicherung überarbeitet worden und am 01. Januar 2012 in Kraft getreten (Anlage 1).

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Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen und einer gemeinsamen Erörterung einbezogen. Die Anregungen der Verbände wurden aufgegriffen und insbesondere bei den Übergangsregelungen berücksichtigt.

Seit 1992 werden von den Mitgliedern der Projektuntergruppe (seit Januar 2007: Experten für Weiterbildungen) Curricula von Instituten geprüft, die ihre Weiterbildungen mit der Bitte um eine Empfehlung auf Anerkennung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen. Die von den Gremien der Deutschen Rentenversicherung zur Anerkennung empfohlenen Weiterbildungen werden regelmäßig in einer Liste aktualisiert (Anlage 2).

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Die Weiterbildungen sind ausschließlich für die in der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ beschriebenen Berufsgruppen vorgesehen und werden insbesondere von Diplom-Sozialarbeitern und Diplom-Sozialpädagogen, aber auch von Ärzten und Diplom-Psychologen genutzt.

Denn Gruppen- und Einzeltherapeuten in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker bedürfen einer fundierten theoretischen und praktischen Weiterbildung auf der Grundlage eines wissenschaftlich abgesicherten Psychotherapieverfahrens. Wichtige Weiterbildungsinhalte werden in den Auswahlkriterien beschrieben. Ferner sind Vorgaben zu den Prüfungsrichtlinien und Angaben zur Qualifikation der Dozenten, Lehrtherapeuten und Supervisoren aufgenommen worden. Angemessene Übergangsregelungen ermöglichen den ausbildenden Instituten und den sich in der Weiterbildung befindlichen Teilnehmern den Übergang ohne Nachteile. Ziel ist, eine weitere wisenschaftlich fundierte Qualitätsverbesserung der Weiterbildungen zu erreichen.

Die Suchtfachverbände, Weiterbildungsinstitute sowie Kranken- und Rentenversicherungsträger haben sich auf einen gemeinsamen Evaluationsbogen für Teilnehmende an der Weiterbildung zum Suchttherapeuten verständigt, der seit dem Jahr 2023 zum Einsatz kommt. Die Befragung findet jährlich statt. Befragt werden die an der Weiterbildung Teilnehmenden, deren Kurs im betreffenden Jahr endet. Bei der Bewertung durch die Teilnehmenden kommen Schulnoten zum Einsatz. Die Beantwortung erfolgte anonymisiert und freiwillig. Die Ergebnisse sollen an der Weiterbildung zum Suchttherapeuten Interessierten eine Orientierung bieten.

Bei den jetzt erstmalig vorliegenden Evaluationsergebnissen ist zu beachten, dass die Weiterbildungskurse im Jahr 2020 begonnen und damit pandemiebedingte Einschränkungen erfahren haben. Dies habe sich nach internen Erhebungen einiger Weiterbildungsinstitute auch auf die Ergebnisse der Evaluation in negativer Weise ausgewirkt. Die zusammengefassten Ergebnisse der Evaluation haben sieben von acht Weiterbildungsinstituten gemeldet (Anlage 3).

Anlage 3 herunterladen

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