Deutsche Rentenversicherung

Anforderungen an Reha-Einrichtungen

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sorgen dafür, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationseinrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Hierfür stellen sie Anforderungen, die sich z. B. auf das Einrichtungskonzept, die Strukturqualität oder das Qualitätsmanagement beziehen.

Einrichtungskonzept

Strukturqualität

Zur Sicherstellung der Qualität ihrer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung Anforderungen an die Strukturqualität von Reha-Einrichtungen formuliert und in einer Broschüre veröffentlicht.

Die Strukturqualität formuliert Voraussetzungen für eine individuelle und umfassende Rehabilitation. Die Anforderungen beziehen sich auf die räumliche, medizinisch-technische und personelle Ausstattung sowie strukturnahe Prozessmerkmale. Die Anforderungen gelten für die stationäre und für die ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation, einschließlich der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.

Strukturanforderungen

Reha-Konzepte

Die Deutsche Rentenversicherung hat Anforderungen an das Medizinische Konzept einer Reha-Einrichtung formuliert. Im ärztlichen Konzept werden von der Einrichtung bzw. der jeweiligen Fachabteilung neben allgemeinen Daten strukturelle Angaben zur räumlichen, medizinisch-technischen und personellen Ausstattung erwartet. Darüber hinaus sind Ausführungen zu den medizinisch-konzeptionellen Grundlagen, zum Rehabilitationsablauf einschließlich der Therapieangebote sowie zur Dokumentation, zum Datenschutz, zur Qualitätssicherung und zu Forschungsaktivitäten zu machen.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt hier ein abgestimmtes Manual zur Erstellung eines Medizinische Konzeptes einer Reha-Einrichtung zur Verfügung. Das Manual ist auch Grundlage für die Prüfung der Medizinischen Konzepte der Reha-Einrichtungen durch die Mitarbeitenden der Rentenversicherungsträger, die für die Zusammenarbeit mit den Reha-Einrichtungen zuständig sind.

Manual zur Erstellung eines medizinischen Konzeptes der Deutschen Rentenversicherung
 (PDF, 510KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rahmenkonzepte

Die Leistungen der medizinischen Rehabilitation basieren auf reha-medizinischen Konzepten, in denen unter anderem die notwendigen Rahmenbedingungen und die konzeptionellen Grundlagen dargelegt werden. Rahmenkonzepte beschreiben indikationsübergreifend die Erwartungen der Deutschen Rentenversicherung an die Rehabilitationseinrichtungen. Neben dem Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation finden Sie hier u. a. Rahmenkonzepte zur Reha-Nachsorge, zu den Präventionsleistungen der Rentenversicherung, zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen sowie zur verhaltensmedizinisch orientierten Rehabilitation (VOR).

Rahmenkonzepte

Eckpunkte für die ambulanten Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation

Nachdem durch das Flexirentengesetz die Möglichkeit besteht, ambulante Kinder- und Jugendlichenrehabilitation anzubieten, hat die Rentenversicherung entsprechende Eckpunkte entwickelt. Auf dieser Basis können potentielle Leistungserbringer verschiedene Modelle zu einem ambulanten Setting entwickeln und erproben. Gleichzeitig dienen die Eckpunkte den Rentenversicherungsträgern als Grundlage für die Prüfung der eingereichten Konzepte.

Eckpunkte für die ambulanten Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation  (PDF, 104KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Eckpunkte für Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche

Nachdem durch das Flexirentengesetz die Möglichkeit besteht, Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche im Anschluss an eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation anzubieten, hat die Rentenversicherung entsprechende Eckpunkte entwickelt. Auf dieser Basis können potentielle Leistungserbringer verschiedene Modelle entwickeln und erproben. Gleichzeitig dienen die Eckpunkte den Rentenversicherungsträgern als Grundlage für die Prüfung der eingereichten Angebote.

Eckpunkte für Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche  (PDF, 63KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Positionspapiere

In Positionspapieren stellt die DRV ihre Standpunkte zu aktuellen reharelevanten Entwicklungen dar. Es stehen zum Beispiel das Positionspapier Reha 2010, das Positionspapier zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 2012 sowie das Positionspapier zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Rehabilitation und bei Erwerbsminderung aus dem Jahr 2014 zur Verfügung.

Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Rehabilitation und bei Erwerbsminderung  (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Positionspapier Rehabilitation 2010  (PDF, 127KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Positionspapier der gesetzlichen Rentenversicherung zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 2012  (PDF, 186KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)

Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) für die medizinische Rehabilitation wird eingesetzt, um das therapeutische Leistungsspektrum der Reha-Einrichtungen zu dokumentieren, zu analysieren und zu bewerten. Die KTL gilt sowohl für die stationäre als auch für die ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation von Erwachsenen sowie die stationäre Rehabilitation von Jugendlichen und Kindern. Als ein Bestandteil der Reha-Qualitätssicherung werden die routinemäßig erhobenen und ausgewerteten KTL-Daten jährlich an die Reha-Einrichtungen und die Rentenversicherungsträger zurückgemeldet (siehe Musterfall zur KTL-Rückmeldung).

Broschüre KTL 2015

Reha-Therapiestandards (RTS)

Reha-Therapiestandards (RTS) beschreiben Anforderungen an die medizinische Rehabilitation bei wichtigen Krankheitsgruppen. Sie dienen der Evidenzbasierung und formulieren Anforderungen an Umfang, Häufigkeit und Mindestanteil entsprechend zu behandelnder Rehabilitanden für alle relevanten Therapiebereiche. Als ein Bestandteil der Reha-Qualitätssicherung wird die Erfüllung dieser Anforderungen über die KTL überprüft und jährlich an die Reha-Einrichtungen und die Rentenversicherungsträger zurückgemeldet. Zu allen RTS sind Musterberichte veröffentlicht.

Reha-Therapiestandards

Zertifizierung des Qualitätsmanagements

Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation müssen ein Qualitätsmanagement sicherstellen, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert (§ 37 SGB IX).

Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen müssen nach einem Verfahren, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) anerkannt ist, zertifiziert sein.

Unter www.bar-frankfurt.de stehen Informationen z. B. zur Zertifizierung, zum Qualitätsmanagement, Checklisten, Formulare und FAQs zur Verfügung.

Qualitäts­management nach § 37 SGB IX für Reha-Einrichtungen

Gemeinsame Empfehlung - Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX -

Barrierefreiheit

Die Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten ist barrierefrei, wenn alle Menschen und somit auch alle Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Barrierefrei nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 4 BGG) sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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