Deutsche Rentenversicherung

Infos für Reha-Anbieter

Bundesweit möchten wir unseren Versicherten medizinische Reha-Leistungen in guter Qualität anbieten können. Hier können Sie sich als Reha-Anbieter über die Anforderungen und das Zulassungsverfahren erkundigen.

Unser Service für unsere Reha-Partner

  • Wir als Deutsche Rentenversicherung bieten unseren Versicherten Leistungen zur medizinischen Reha an. Dafür sollen bundesweit genug Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in guter Qualität zur Verfügung stehen. (Rechtliche Grundlage: § 36 SGB IX, zuvor § 19 SGB IX)
  • Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu unseren medizinischen Reha-Leistungen und zu den Anforderungen, die Sie als Leistungserbringer für die DRV erfüllen müssen.
  • Dazu gehören Informationen zum Basisvertrag nach § 38 SGB IX (zuvor § 21 SGB IX) mit den Rentenversicherungsträgern und Erläuterungen zum Zulassungsverfahren

Eine junge Frau sitzt, einen Telefonhörer ans Ohr haltend, am Schreibisch und lächelt in die Kamera.Fotolia | Picture-Factory

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