Deutsche Rentenversicherung

Konzepte & Positionspapiere

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation basieren auf reha-medizinischen Konzepten, in denen unter anderem die notwendigen Rahmenbedingungen und die konzeptionellen Grundlagen dargelegt werden. Stärker auf den unmittelbaren Behandlungsprozess zielen Leitlinien, die als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer und Patienten über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen definiert werden können. Im Rahmen ihrer Strukturverantwortung für die medizinische Rehabilitation entwickelt die Rentenversicherung Reha-Konzepte und wirkt bei der Erstellung von Leitlinien mit.

Die medizinische Rehabilitation ist Teil des Gesundheitssystems, das in den letzten Jahren großen Veränderungen unterliegt. Von diesen Entwicklungen ist die medizinische Rehabilitation oftmals direkt oder indirekt betroffen. Für die Rentenversicherung geht es darum, dass die Rehabilitation bei neuen Versorgungskonzepten angemessen berücksichtigt wird. Beispielsweise sollten rehabedürftige Versicherte auch dann Rehabilitationsleistungen erhalten, wenn sie in Disease-Management-Programme eingeschrieben sind oder an Modellen der Integrierten Versorgung teilnehmen.

Reha-Konzepte

Für die Rehabilitation und die Reha-Nachsorge gibt es verschiedenste Konzepte, in denen unter anderem die notwendigen Rahmenbedingungen und die inhaltlichen Grundlagen dargelegt werden.

Die Rehabilitation als Teil des Deutschen Sozialsystems unterlag in den letzten Jahren großen Veränderungen, auf die konzeptionell eingegangen werden muss. Darüber hinaus geht es für die Rentenversicherung darum, dass die Rehabilitation bei neuen Versorgungskonzepten angemessen berücksichtigt wird.

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzepte zur medizinischen Rehabilitation, zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur medizinischen Rehabilitation bei Kindern, zur Reha-Nachsorge und Prävention vor.

Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung

Das erneut aktualisierte Rahmenkonzept für die medizinische Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung baut auf seinen Vorgängern, der Erstversion aus dem Jahr 1992 sowie der Aktualisierung aus 1996 auf. Es wurde überarbeitet, um wesentliche Neuentwicklungen der medizinischen Rehabilitation zu berücksichtigen.

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Rahmenkonzept zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das aktualisierte Rahmenkonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben basiert auf der Vorgängerversion aus dem Jahr 2009 und berücksichtigt gesetzliche Neuerungen sowie Weiterentwicklungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation. Es beschreibt Grundlagen, Ziele und Aufgaben der beruflichen Rehabilitation.

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Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung

Das Rahmenkonzept und der Anhang zum Rahmenkonzept beschreiben die Grundlagen, die Struktur, die Durchführung und die Angebote der Reha-Nachsorge.

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Rahmenkonzept für Leistungen zur Prävention

Das Rahmenkonzept beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Inhalte von Präventionsleistungen der Rentenversicherung. Es regelt die Umsetzung und gibt Hinweise für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die für die Erbringung der Leistungen zuständig sind.

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Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Gesetzlichen Rentenversicherung für die Durchführung stationärer medizinischer Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Das Rahmenkonzept für die Durchführung stationärer medizinischer Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche beschreibt unter anderem Grundsätze, Ziele, Anwendungsbereiche, Verfahren und Anforderungen an Einrichtungen (www.bar-frankfurt.de).

zum Rahmenkonzept

Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung für die verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR)

Das Rahmenkonzept für die verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR) beschreibt die Grundbausteine und Mindestanforderungen an eine VOR. Neben Empfehlungen zu Diagnostik und Therapieangeboten gibt das Rahmenkonzept auch Hinweise zu strukturellen inkl. personellen Anforderungen für Reha-Einrichtungen, die eine VOR anbieten wollen.

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Indikationsspezifische Konzepte

Indikationsspezifische Konzepte zur medizinischen Rehabilitation von Erwachsenen

Die Kommission zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung hat 1991 Konzepte für eine Vielzahl von Indikationen entwickelt:

Krankheiten der Atmungsorgane  (PDF, 153KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Krankheiten des Kreislaufsystems  (PDF, 342KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Neubildungen  (PDF, 210KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Psychische und neurologische Erkrankungen - Neurologie  (PDF, 226KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Psychische und neurologische Erkrankungen - Psychiatrie  (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Psychische und neurologische Erkrankungen - Psychosomatik  (PDF, 174KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes  (PDF, 400KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Psychische und neurologische Erkrankungen - Sucht  (PDF, 235KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Krankheiten der Verdauungsorgane und des Stoffwechsels  (PDF, 288KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Indikationsspezifische Konzepte zur medizinischen Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen

Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen stellt besondere konzeptionelle Anforderungen. Hierfür hat der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 1998 indikationsspezifische Konzepte zur medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet (DRV-Schriften, Band 8, 1998). Die Konzepte beschreiben die wesentlichen Elemente der indikationsspezifischen Diagnostik und Therapie, Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung, zur schulischen Betreuung und zur Nachsorge sowie zu den strukturellen Anforderungen an die Rehabilitationskliniken.

Adipositas mit Folgestörungen (PDF, 99KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Asthma bronchiale (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Diabetes mellitus Typ I (PDF, 107KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mukoviszidose (PDF, 135KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Neurodermitis constitutionalis (PDF, 143KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Psychologie in der medizinischen Rehabilitation

Psychologische Interventionen sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Rehabilitation. Für die psychologische Diagnostik und Behandlung wurden praxisbezogene Empfehlungen entwickelt, um den Bedarf an psychologischen Interventionen frühzeitig zu erkennen und ihren den Einsatz in der medizinischen Rehabilitation zu unterstützen.

Komorbide Suchtprobleme - Praxisempfehlungen zum Umgang mit komorbiden Suchtproblemen in der somatischen und psychosomatischen Rehabilitation

Die Empfehlungen wurden als evidenzbasierte Entscheidungshilfe für Screening, Diagnostik, Intervention und Dokumentation bei komorbiden Suchtproblemen entwickelt. Sie sollen die Rehabilitationseinrichtungen dabei unterstützen, bei diagnostischen und therapeutischen Interventionen eine klare Vorgehensweise, einen effizienten Personaleinsatz, eine gute Wirksamkeit sowie eine hohe Zufriedenheit bei Patient/innen und Mitarbeiter/innen zu erreichen.

Komorbide Suchtprobleme

Psychologische Interventionen – Praxisempfehlungen für psychologische Interventionen in der Rehabilitation: Chronische Rückenschmerzen und Koronare Herzerkrankung

Die evidenzbasierten Praxisempfehlungen für psychologische Interventionen in der Rehabilitation bei Chronischen Rückenschmerzen und Koronarer Herzerkrankung dienen Reha-Einrichtungen als praktische Entscheidungshilfe und Handlungsanleitung, um Patienten mit entsprechenden Problemlagen gezielt geeignete Interventionen anbieten zu können.

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Psychische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation

Der Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans beschreibt ausführlich Handlungsschritte zum Screening und zur psychologischen Diagnostik unter Berücksichtigung förderlicher und hinderlicher Implementationsbedingungen. Mit konkreten Handlungsempfehlungen wird die Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der somatischen Rehabilitation dargestellt.

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Gesundheitstraining, Gesundheitsbildung & Patientenschulung

Durch Gesundheitsbildung und Patientenschulung werden Betroffene darin unterstützt, Experte in eigener Sache zu werden.

zu Gesundheitstraining, Gesundheitsbildung & Patientenschulung

Grundsätze und Anwendungsempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation stellt einen wichtigen Aspekt der Flexibilisierung der medizinischen Rehabilitation dar. Durch ein wohnortnahes ambulantes Rehabilitationsangebot kann dem unterschiedlichen Rehabilitationsbedarf verschiedener Personengruppen (zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Schwere der Erkrankung) einerseits flexibler entsprochen werden. Andererseits können Personengruppen erreicht werden, die aus verschiedenen Gründen eine stationäre Rehabilitation nicht in Anspruch nehmen.

Die vorliegenden Grundsätze und Anwendungsempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation konkretisieren dabei die spezifischen Ziele und Belange der Deutschen Rentenversicherung.

Darüber hinaus hat die Deutsche Rentenversicherung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen in einer gemeinsamen Erklärung vom 18.5.2000 vereinbart, beim Ausbau der ambulanten Rehabilitation zusammenzuarbeiten. Die konzeptionell-inhaltliche Grundlage für den koordinierenden Ausbau stellen die „Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), einschließlich ihrer indikationsspezifischen Konzepte dar.

Grundsätze und Anwendungsempfehlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation  (PDF, 146KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Konzepte zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Gemeinsames Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 18. August 2011

Dieses Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ aus dem Jahr 2001 auf. Es beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ganztägig ambulanten Entwöhnungseinrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

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Gemeinsames Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur ambulanten medizinschen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 3. Dezember 2008

Das Rahmenkonzept beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ambulanten Einrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

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Ergänzende Hinweise zum „Gemeinsamen Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ vom 20. Mai 2020

Die Ergänzenden Hinweise enthalten nähere Ausführungen zu einzelnen Ziffern des Gemeinsamen Rahmenkonzepts der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

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Gemeinsamer Leitfaden der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Erstellung und Prüfung von Konzepten ambulanter, ganztägig ambulanter und stationärer Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 23. September 2011

Der Leitfaden soll der Praxis als Arbeitsmittel bei der Konzepterstellung dienen und ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen. Er erleichtert daneben die Prüfung eingereichter Rehabilitationskonzepte durch die Rehabilitationsträger und ihre sozialmedizinischen Dienste und auch deren Zusammenarbeit auf Landesebene.

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Arbeitshilfe für die Gliederungsstruktur von Rehabilitationskonzepten im Indikationsbereich Abhängigkeitserkrankungen vom 10. Februar 2012

Die Arbeitshilfe soll die Konzepterstellung und Prüfung nach den Vorgaben des Gemeinsamen Leitfadens erleichtern, indem eine Gliederungsstruktur vorgegeben wird und die zu beschreibenden Inhalte stichpunktartig aufgelistet sind.

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Gemeinsames Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 31. Oktober 2012

In dem Rahmenkonzept werden Suchtnachsorgeleistungen definiert und von anderen Rehabilitationsleistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker abgegrenzt.

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Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 14.November 2014

Die gemeinsam von Vertretern der Rentenversicherung, der Suchteinrichtungen und der Suchtfachverbände erarbeiteten Empfehlungen dienen der Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

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Gemeinsames Rahmenkonzept zur Kombinationsbehandlung in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 14.November 2014

In dem Rahmenkonzept werden Kombinationsbehandlungen definiert und von anderen Rehabilitationsleistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker abgegrenzt.

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Einheitliche Rahmenbedingungen der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung mit Verkürzung der vorherigen Phase vom 20. Januar 2015

Die Rahmenbedingungen enthalten die Voraussetzungen, unter denen die ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung erfolgen kann. Der Wechsel geht mit einer Verkürzug der vorherigen stationären / ganztägig ambulanten Behandlung einher.

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Rahmenbedingungen und Indikationskriterien der Deutschen Rentenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung ohne Verkürzung der vorherigen Phase vom 4. März 2015

Die Rahmenbedingungen und Indikationskriterien beschreiben, für welche Rehabilitanden die ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung ohne Verkürzung der vorherigen Phase aus medizinisch nachvollziehbaren Gründen möglich ist.

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Kooperationsvereinbarung zwischen den Landesjustizverwaltungen und der Deutschen Rentenversicherung

Die Landesjustizverwaltungen und die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben eine Kooperationsvereinbarung zur nahtlosen Vermittlung von Gefangenen in Entwöhnungsbehandlungen abgeschlossen.

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Hinweise der Deutschen Rentenversicherung zu arbeitsbezogenen Interventionen in der ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Die Hinweise beschreiben, was bei der Umsetzung von arbeitsbezogenen Interventionen in der ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker zu beachten ist. Die Neufassung berücksichtigt die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) 2015.

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Vereinbarungen im Suchtbereich

Abhängigkeitserkrankungen betreffen viele Menschen in Deutschland. Die Broschüre bietet allen Beteiligten einen Überblick über die Grundlagen der Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

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Ergänzende Hinweise der Deutschen Rentenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung zur Anlage 4 der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 4. Mai 2001

In der Anlage 4 der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 4. Mai 2001 sind Zielvorstellungen und Entscheidungshilfen für die medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger in Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke bei übergangsweisem Einsatz eines Substitutionsmittels beschrieben. Renten- und Krankenversicherung geben hierzu ergänzende Hinweise.

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Einheitliche Rahmenbedingungen der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung für die ganztägig ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung mit Verkürzung der vorherigen stationären Phase vom 15.02.2016

Die Rahmenbedingungen enthalten die Voraussetzungen, unter denen die Fortführung der Entwöhnungsbehandlung in ganztägig ambulanter Form erfolgen kann. Der Wechsel geht mit einer Verkürzung der vorherigen stationären Phase einher.

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Handlungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 1. August 2017

Die gemeinsam zwischen der DRV, der GKV und DKG abgeschlossenen Handlungsempfehlungen sollen den Zugang nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker verbessern.

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Empfehlungen der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung arbeitsuchender abhängigkeitskranker Menschen vom 01.Juli 2018

Die gemeinsam zwischen der DRV, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Spitzenverbänden geschlossenen Empfehlungen sollen arbeitsuchende abhängigkeitskranke Menschen bei dem Zugang in eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker und der anschließenden beruflichen (Wieder-)eingliederung unterstützen. Die Empfehlungen treten zum 1. Juli 2018 in Kraft.

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Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung zur Adaption in der medizinischen Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen vom 27. März 2019

Das Rahmenkonzept beschreibt die Ziele, Zielgruppen und Anforderungen an die Adaption. Das Rahmenkonzept tritt zum 1. September 2019 in Kraft.

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Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)

Berufs-und arbeitsplatzbezogene Probleme können Leistungsvermögen, Arbeitsfähigkeit und Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen. Für Beschäftigte der modernen Arbeitswelt stellen sich hohe Anforderungen an Flexibilität, Unsicherheitstoleranz und lebenslangem Lernen. Psychosoziale Belastungen kommen hinzu. Rehabilitanden mit ausgeprägten beruflichen Problemen benötigen in der medizinischen Rehabilitation daher Behandlungskonzepte, die darauf ausgerichtet sind, ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Um Rehabilitanden bei der Bewältigung beruflicher Problemlagen zu unterstützen, wurden dazu in den letzten Jahren unter der Bezeichnung „Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation“ gezielt diagnostische und therapeutische Konzepte entwickelt und eingesetzt. Ihre Wirksamkeit konnte in verschiedenen Studien nachgewiesen werden.

Ziel der Rentenversicherung ist es, eine flächendeckende Versorgung ihrer Rehabilitanden mit MBOR-Leistungen sicherzustellen. Die Rentenversicherung hat ihr 2012 entwickeltes Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation überarbeitet (Stand Oktober 2019).

Informationen und Hilfestellungen zur arbeits- und berufsbezogenen Orientierung in Rehabilitationseinrichtungen finden sich im digitalen MBOR-Praxishandbuch.

Die Internetseite http://www.medizinisch-berufliche-orientierung.de/ richtet sich an Mitarbeiter aller therapeutischen Berufe in ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitations-Einrichtungen. Sie soll Praktikern ermöglichen, sich einfach und übersichtlich über beruflich orientierte Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation zu informieren.

Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)

Rehabilitanden mit ausgeprägten beruflichen Problemen benötigen in der medizinischen Rehabilitation Behandlungskonzepte, die darauf ausgerichtet sind, ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. In den letzten Jahren wurden gezielt diagnostische und therapeutische Konzepte für eine Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation entwickelt und eingesetzt. Die Rentenversicherung hat die notwendigen qualitativen Standards in Diagnostik und Therapie für MBOR-Leistungen an die von ihr belegten Reha-Einrichtungen in Form eines gestuften Leistungsangebots definiert:

  • Beruflich orientierte Basisangebote in allen medizinischen Reha-Einrichtungen
  • MBOR-Kernmaßnahmen, die über die beruflich orientierten Basisangebote hinausgehen, in allen medizinischen Rehabilitationseinrichtungen für Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
  • Spezifische MBOR-Maßnahmen in ausgewählten medizinischen Rehabilitationseinrichtungen für Versicherte mit besonders ausgeprägtem Bedarf.

zum Anforderungsprofil

Übergangsmanagement aus Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation in aktive berufliche Tätigkeit

Ein MBOR-Übergangsmanagement soll einen solchen möglichst nahtlosen Übergang von der medizinischen Rehabilitation in die aktive Beschäftigung der Rehabilitandin und des Rehabilitanden bzw. die unmittelbare und nahtlose Vermittlung in weitere Unterstützungsangebote gewährleisten. Versorgungslücken sollen vermieden werden.

Voraussetzung für ein effizientes MBOR-Übergangsmanagement durch die Reha-Einrichtungen ist, dass alle Rentenversicherungsträger einen möglichst einheitlichen Prozess des Übergangs bzw. einheitliche Anforderungen an die Reha-Einrichtungen definieren und damit auch einheitlich gestaltete Instrumente und Materialien zur Verfügung stellen.

In dem Konzept „Übergangsmanagement aus einer medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation in aktive berufliche Tätigkeit“ erfolgt deshalb primär eine Zusammenfassung und Beschreibung bereits in der Praxis etablierter Vorgehensweisen bzgl. der Gestaltung des Übergangs aus der medizinischen Rehabilitation. Das Konzept beabsichtigt daraus Aufgaben einer Reha-Einrichtung im Allgemeinen abzuleiten und Empfehlungen hinsichtlich der Anforderungen an die Reha-Einrichtungen zu definieren.

zum MBOR-Übergangsmanagement

Praxishandbuch: Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation

Seit 2010 finden Behandler und Entscheidungsträger in Rehabilitationseinrichtungen auf der Informationsplattform www.medizinisch-berufliche-orientierung.de unter anderem Beispiele guter Praxis, Erläuterungen von Therapiebausteinen und Hinweise zu Assessments für den Bereich der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR). Das Informationsangebot soll die arbeits- und berufsbezogene Orientierung in Rehabilitationseinrichtungen fördern und Einrichtungen, die entsprechende Angebote einführen, Hilfestellung bieten.

Vor dem Hintergrund eines papierlosen Konzepts wurde 2014 eine grundlegende Überarbeitung und Neugestaltung der Homepage vorgenommen. Struktur und Layout wurden sehr übersichtlich gegliedert. Im Vordergrund stand die Nutzerfreundlichkeit.

Neben der Erweiterung in den Rubriken „Gute Praxisbeispiele“, „Diagnostische Instrumente“ und „Zentrale Therapiebausteine“ wurde der aktuelle Forschungsstand zu MBOR dargestellt. Neu aufgenommen wurden zahlreiche Informationen und Umsetzungshilfen für die Praxis. Dazu gehören unter anderem Hinweise auf die Reha-Vorbereitung, berufsbezogene Reha-Konzepte der verschiedenen Leistungsträger und Fortbildungsangebote usw.

Besonders hervorzuheben sind die Informationen zum Thema „Arbeitsplatzbeschreibungen“, die in dieser Form erstmals für die medizinische Rehabilitation zusammengestellt wurden. Der neue Bereich umfasst eine kurze Darstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen und ihrer Rolle im Rahmen der beruflich orientierten Diagnostik und Therapie. Zudem werden verschiedene wichtige Quellen für Arbeitsplatzbeschreibungen dargestellt. Über ein Online-Formular können Nutzer aufwandsarm Rückmeldungen geben oder Hinweise und Wünsche zur Homepage äußern. (Stand: Januar 2015)

www.medizinisch-berufliche-orientierung.de

Trägerspezifische Informationen der DRV Bund und der DRV Baden-Württemberg

Modellprojekt "MBOR Stufe C"

Praxisempfehlungen für die Soziale Arbeit in der medizinischen Rehabilitation

Die Soziale Arbeit ist integraler Bestandteil des Behandlungsprozesses bei medizinischen Teilhabeleistungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie fördert und unterstützt umfassend die Teilhabe ihrer Klienten am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Die Praxisempfehlungen wurden in einem mehrstufigen, systematischen Verfahren entwickelt und konsentiert. Die vorliegenden Praxisempfehlungen bieten Mitarbeitenden der Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation Handlungsanleitungen, um Rehabilitanden bei vorliegenden Problemlagen beraten und unterstützen zu können.

Die Praxisempfehlungen zum Herunterladen (PDF, 351KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Positionspapiere

Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Rehabilitation und bei Erwerbsminderung

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Positionspapier zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Rehabilitation und bei Erwerbsminderung veröffentlicht. Damit reagiert die Deutsche Rentenversicherung auf die Entwicklungen in den vergangenen Jahren, in denen sich deutschland- und weltweit eine zunehmende Relevanz psychischer Störungen gezeigt hat. Rehabilitations- und Rentenstatistiken und Daten zu Arbeitsunfähigkeitszeiten der Krankenkassen unterstreichen die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen innerhalb des Gesundheitssystems.

Psychische Störungen sind für die betroffenen Menschen häufig mit erheblichen Einbußen an Lebensqualität verbunden. Oft gehen sie mit Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben einher. Die psychosomatisch-psychotherapeutische Rehabilitation der Rentenversicherung ist ein wichtiges Glied in der Behandlungskette. Sie schafft in vielen Fällen erst die Voraussetzungen für die weitere Teilhabe der Versicherten am Erwerbsleben und damit auch am Leben in der Gesellschaft.

Das Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung stellt aktuelle Daten und Fakten zusammen, bewertet diese und entwickelt daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis. Es legt dar, an welchen Stellen wichtige Handlungsfelder für die Rentenversicherung, aber auch für andere Akteure im Gesundheitswesen bestehen. Die Darstellung orientiert sich – soweit möglich – an den Phasen des Behandlungsprozesses, ausgehend vom Reha-Zugang bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Somit werden sowohl die Primärprävention als auch die Sekundär- und Tertiärprävention thematisiert. (Stand: 01.01.2014)

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Positionspapier Rehabilitation 2010

Die Deutsche Rentenversicherung hat 2010 ihre Positionen zur Rehabilitation zusammengestellt. Es geht darum, die medizinische und berufliche Rehabilitation zukunftsfest zu machen und darzulegen, auf welchem Wege dies in den folgenden Jahren geschehen soll.

Heutzutage ist die medizinische und berufliche Rehabilitation aus dem deutschen System der sozialen Sicherheit nicht mehr wegzudenken. Ihr ist seit 2001 ein eigenes Sozialgesetzbuch gewidmet (SGB IX). Im Frühjahr 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten – ihr Artikel 26 verlangt von den Staaten Rehabilitationsdienste und -programme, „um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie (…) die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren“. Auch für die Bundesregierung ist laut Koalitionsvertrag die qualifizierte medizinische Rehabilitation eine wichtige Voraussetzung zur Integration in Beruf und Gesellschaft und nimmt deshalb im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein.

Gleichzeitig steht die Rehabilitation vor großen Herausforderungen: Der Bedarf an Rehabilitation nimmt zu, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Die Einzelnen sind darauf angewiesen, mit Rehabilitation ihre Erwerbsfähigkeit und Lebensqualität zu erhalten. Die Rentenversicherung und die Gesellschaft insgesamt brauchen die Rehabilitation - auch aus ökonomischen Gründen, um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Erwerbsminderung zu verhindern. (Stand: 06.05.2010)

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Positionspapier der gesetzlichen Rentenversicherung zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 2012

Krankheiten im Kindes- und Jugendalter können bei unzureichender Behandlung die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen und sich nicht nur auf die aktuelle Lebensqualität, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter auswirken. Um dies zu verhindern, gilt es rechtzeitig und angemessen zu intervenieren. Die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ist hierbei ein wichtiges Instrument zur Integration in Schule und Ausbildung sowie zur späteren Eingliederung in das Erwerbsleben und nimmt deshalb einen hohen Stellenwert in der gesundheitlichen Versorgung ein.

Gleichzeitig steht die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen vor großen Herausforderungen: Die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und die daraus resultierende tendenziell rückläufige Antragsentwicklung sowie die Veränderungen des Morbiditätsspektrums haben Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation der Rentenversicherung. Insbesondere durch die Zunahme psychischer Störungen und Mehrfacherkrankungen sind die Anforderungen an die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation komplexer geworden. Die zunehmende Multimorbidität bei Kindern und Jugendlichen erfordert zudem eine verstärkte Vernetzung der medizinischen Rehabilitation mit nachgehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Rentenversicherung 2012 ihre aktuellen Positionen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen formuliert und in einer Broschüre zusammengestellt. Es geht darum, die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln und darzulegen, auf welchem Wege dies in den nächsten Jahren geschehen soll. (Stand: 01.07.2012)

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Systemfragen

Die medizinische Rehabilitation ist Teil des Gesundheitssystems, das in den letzten Jahren großen Veränderungen unterliegt. Von diesen Entwicklungen ist die medizinische Rehabilitation oftmals direkt oder indirekt betroffen. Neue Kooperationsformen beherrschen die Zukunft im Gesundheitswesen, dazu gehören die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten (Disease-Management-Programme - DMP), die Integrierte Versorgung und die Vergütung über Fallpauschalen im Krankenhaus (Diagnosis-Related-Groups - DRG). Für die Rentenversicherung geht es darum, dass die Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten bei diesen Konzepten angemessen berücksichtigt werden.

Diagnose Related Groups (DRG)

Studie zu den Auswirkungen der DRG-Einführung auf die Rehabilitation

Durch die grundlegende Reform der Vergütung von Krankenhausleistungen wurden unmittelbare Auswirkungen auf die medizinische Rehabilitation erwartet. In Deutschland wurden ab 2003 schrittweise Fallpauschalen auf Grundlage der ursprünglich in den USA entwickelten Diagnosis-Related-Groups (DRG) [Diagnose bezogene Patientengruppen] eingeführt. Mittels dieser Fallpauschalen werden alle anfallenden Leistungen je Behandlungsfall mit einem Pauschalbetrag abgegolten, der grundsätzlich vom Ressourcenverbrauch im Einzelfall und - in vorgegebenen Grenzen - von der individuellen Verweildauer unabhängig ist. Dieses neue Vergütungssystem zielt unter anderem auf eine höhere Effizienz der Versorgung, die vor allem durch eine kürzere stationäre Verweildauer erreicht werden soll. Das könnte sich über eine frühere Aufnahme der Patienten in die AHB-Klinik erheblich auf die Rehabilitation auswirken. Für die Rentenversicherung geht es vor allem darum, eine Verschiebung der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Reha-Einrichtung zu Ungunsten der Rehabilitation zu vermeiden. Das heißt, die Rehabilitationsfähigkeit der Patienten bei Aufnahme in die Rehabilitationseinrichtung muss auch bei sinkenden Verweildauern gewährleistet bleiben.

In dem Projekt „Auswirkungen der DRG-Einführung auf die medizinische Rehabilitation – REDIA-Studie“ von Prof. von Eiff, Universität Münster, wurde daher die Frage untersucht, wie sich die Umstellung der Finanzierung von Krankenhausleistungen auf DRGs auf die medizinische Rehabilitation, insbesondere die Anschlussrehabilitation (AHB) auswirkt. Die Studie wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert. Entsprechend der stufenweisen Einführung der DRG im Krankenhausbereich seit 2003 wurden im Rahmen der REDIA-Studie Daten zu drei Zeitpunkten (2003/04; 2005/06; 2009/10) erhoben, um mögliche Veränderungen vergleichend analysieren zu können. In die Studie wurden insgesamt rund 2300 orthopädische und kardiologische AHB-Patienten einbezogen.

Erwartungsgemäß war bei den untersuchten Patientengruppen eine Verkürzung der Verweildauer im Krankenhaus feststellbar. Nach den Ergebnissen der REDIA-Studie wurde diese Reduktion der Verweildauer im Krankenhaus durch die DRG-Einführung zum Teil durch eine Verlängerung der Übergangszeit von der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum Reha-Beginn kompensiert. Die Versicherten wurden deshalb nicht deutlich früher im Behandlungsprozess in die Rehabilitation aufgenommen. Verschiedene Ergebnisse belegen außerdem einen Anstieg des medizinischen Behandlungsbedarfs der Rehabilitanden durch die DRG-Einführung. Die Patienten werden tendenziell in einem schlechteren Gesundheitszustand in die Rehabilitation aufgenommen. Andererseits stellen die Ergebnisse die Reha-Fähigkeit der Rehabilitanden bei Aufnahme nicht in Frage. Positiv ist hervorzuheben, dass die Behandlungsergebnisse trotz des schlechteren Patientenzustands gleich geblieben sind bzw. sich sogar verbessert haben.

Nach dem heutigen Stand beeinträchtigen die Veränderungen durch die Einführung der DRG im Krankenhaus die Reha-Fähigkeit der Versicherten bei Aufnahme in die Anschlussrehabilitation nicht. Der Reha-Erfolg ist weiterhin gegeben. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Versorgungssituation in der Anschlussrehabilitation, u. a. über die Daten der Reha-Qualitätssicherung, zukünftig weiter analysieren.

Disease-Management-Programme (DMP) in der Rehabilitation

Disease-Management-Programme (DMP) sollen für chronisch Kranke eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung auf der Basis des besten verfügbaren Wissens gewährleisten. Das gilt sektorenübergreifend für den ambulanten sowie stationären Bereich und akutmedizinische wie rehabilitative Behandlung. Bisher sind DMP für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, Brustkrebs, koronarer Herzkrankheit, Asthma bronchiale oder chronisch obstruktiver Lungenkrankheit (COPD) vorgesehen.

Therapieoptimierung bei chronischen Krankheiten ist sowohl Ziel einer sektorenübergreifenden Kooperation als auch Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Behandlung in der medizinischen Rehabilitation erfolgt auf der Basis evidenzbasierter Medizin. Die in der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) formulierten DMP-Anforderungen werden durch den multimodalen Ansatz der medizinischen Rehabilitation im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt:

  • interdisziplinäre Behandlung durch ein fachlich qualifiziertes Reha-Team
  • Therapieplanerstellung und Überwachung der Einhaltung des Plans
  • Zielvereinbarung mit dem Rehabilitanden
  • Behandlung von Begleit- und Folgekrankheiten
  • Schulungen im Rahmen des Gesundheitstrainings (zum Beispiel Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion) mit dem Ziel der Verhaltensänderung
  • körperliches Training
  • psychologische Unterstützung und Sozialberatung
  • medikamentöse Therapie.

Programme zur Qualitätssicherung werden routinemäßig eingesetzt.

DMP- Krankheit als Erstdiagnose

Eine Rehabilitation wegen einer DMP-Krankheit im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst alle Elemente für die sektorenübergreifende Behandlung. Das gilt für die laut DMP-Erst- oder Folgedokumentation notwendigen Befunderhebungen (Labor, apparative Diagnostik) genauso wie für Behandlungen (Therapieplan, Zielvereinbarung, Medikation, Schulung, Gesundheitstraining, Trainingstherapie). Die medizinischen Erfordernisse der strukturierten Behandlungsprogramme werden von eigenen Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung genauso erfüllt wie von den Vertragseinrichtungen.

DMP- Diagnose als Begleitkrankheit

Die Rehabilitation umfasst selbstverständlich die Mitbehandlung von Begleitkrankheiten. Ist eine Rehabilitation wegen einer anderen als einer in ein DMP aufgenommenen Erkrankung vorgesehen (die DMP- Krankheit also zum Beispiel Zweit- oder Drittdiagnose), kann die Rehabilitation unter Beibehaltung der Medikation, allgemeiner Schulungen und Trainingstherapie stattfinden. Um im individuellen Fall die richtige Rehabilitationseinrichtung gezielt auswählen zu können, kennzeichnen Sie bitte die DMP- Diagnose zum Beispiel im ärztlichen Befundbericht.

Organisatorisches

Die bisherigen Zugangswege zur Rehabilitation bleiben erhalten. Die Weitergabe der in der DMP-Praxis eingesetzten Dokumentationsbögen und sonstiger Patientenunterlagen (Befundbericht, anamnestische Angaben) an die Reha-Einrichtungen ist zur Sicherstellung des Behandlungsablaufs erforderlich. Ebenso ist es wünschenswert, dass der koordinierende DMP-Arzt nach der Rehabilitationsleistung alle rehabilitations- und DMP-relevanten Informationen erhält. Hierzu wird die Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten zur Übersendung des Reha-Entlassungsberichts erbeten.

Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung ist eine Versorgungsform, die mit der Gesundheitsreform 2000 eingeführt wurde. Ziel ist, die Kooperation und Koordination zwischen und innerhalb der verschiedenen Versorgungssektoren zu fördern. Mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) von Januar 2004 hat der Gesetzgeber durch verschiedene Ansätze (zum Beispiel Anschubfinanzierung) dazu beigetragen, die Integrierte Versorgung zu stärken, ihre Umsetzung zu erleichtern und für die Beteiligten attraktiver zu machen.

Integrierte Versorgung soll den Wettbewerb zwischen verschiedenen Leistungserbringern fördern, indem sie den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, selektiv mit Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig sollen durch die Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren die Behandlungsprozesse im Sinne einer stärkeren Patientenorientierung und kürzerer Wartezeiten verbessert werden. Dies führt nach Ansicht der Krankenkassen zu einer höheren Versorgungsqualität und unterstützt die Bemühungen der Gesundheitspolitik und der Krankenkassen zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.

Die Rehabilitation stellt in diesen Versorgungsmodellen oftmals einen wichtigen Teil in der Behandlungskette dar.

Reha-Einrichtungen können an Integrierter Versorgung teilnehmen, wenn mit ihnen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht. Bei den meisten Reha-Einrichtungen, die zugleich auch Vertragspartner der Deutschen Rentenversicherung sind, ist das der Fall. Sie erbringen dann gleichzeitig Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die Rentenversicherung und für die Krankenkassen. Auch trägereigene Rehabilitationseinrichtungen der Deutschen Rentenversicherung können unter diesen Voraussetzungen an Integrierter Versorgung teilnehmen. Die Versicherten entscheiden freiwillig über ihre Teilnahme an Integrierter Versorgung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt Integrierte Versorgung durch ihr unkompliziertes AHB–Verfahren. Medizinische Reha-Leistungen der Rentenversicherung sind als Bestandteil Integrierter Versorgung auch im normalen Antragsverfahren möglich. Bei Teilnahme eines Versicherten an Integrierter Versorgung darf der Übergang von der Akutversorgung in die Rehabilitation und der Zuständigkeitswechsel von der Krankenkasse zur Rentenversicherung kein Hindernis sein und den Erfolg der integrierten Behandlungskette gefährden. Mit ihren Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen sichert die Deutsche Rentenversicherung Bund den nahtlosen Übergang zwischen den einzelnen medizinischen und therapeutischen Leistungen.

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