Deutsche Rentenversicherung

Fachabteilungsschlüssel für Rehabilitationseinrichtungen

Der Fachabteilungsschlüssel klassifiziert die medizinische Gebiets- oder Teilgebietsbezeichnung der Abteilung einer Rehabilitationseinrichtung. Diesem liegt der Fachgebietsschlüssel der Bundespflegesatzverordnung zugrunde, der um reharelevante Abteilungsschlüssel erweitert wurde.

Im Entlassungsbericht wird der zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem federführenden Rentenversicherungsträger vereinbarte 4-stellige Fachabteilungsschlüssel dokumentiert. Die „0000“ steht für Rehabilitationseinrichtungen ohne Zuordnung zu einem spezifischen Fachgebiet.

Der Fachabteilungsschlüssel wird zusammen mit dem Institutionskennzeichen als Zuordnungsmerkmal verwendet: Von der gesetzlichen Rentenversicherung werden Berichte zur Qualitätssicherung für vergleichbare Reha-Einrichtungen erstellt. Die Vergleichsgruppe wird auf der Basis der Fachabteilungsschlüssel definiert.

Weitere Informationen geben der federführende Rentenversicherungsträger oder der Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Hinweise: Falls innerhalb einer Fachabteilung Differenzierungen vorgenommen werden sollen, können die Ziffern 90, 91 für die 2., 3., und 4. Abteilung u.s.w. als 3. und 4. Ziffern verwendet werden. Als 3. und 4. Ziffern können die 97 bzw. 98 für MBOR-Abteilungen verwendet werden. Die 97 soll dem stationären Aufenthalt entsprechen. Die 98 kann bei Bedarf für ganztägig ambulant verschlüsselt werden.


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