Deutsche Rentenversicherung

Forschungsförderung

Sollten Sie Fragen zur Forschungsförderung haben, kontaktieren Sie uns bitte hier per E-Mail.

Das Dezernat Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund fördert als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitation. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für eine Förderung.

Förderkriterien

Finanzielle Mittel beantragen

Die Rehabilitationswissenschaften sind eine relativ junge Disziplin der Humanwissenschaften. Ihr Gegenstand sind die grundlegenden und angewandten Aspekte der Rehabilitation. Sie erarbeiten die wissenschaftlichen Grundlagen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Bezogen auf die Rehabilitation der Rentenversicherung stehen die arbeitsbezogenen Auswirkungen von chronischer Krankheit und Behinderung und deren Bewältigung im Mittelpunkt.

Die Deutsche Rentenversicherung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitationswissenschaften. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für diese Förderung.

Fördermittel können beantragt werden. Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt im Hinblick auf inhaltliche Relevanz und methodische Qualität. Gegebenenfalls wird externe Expertise eingeholt. Die Forschungsprojekte können fachlich beraten und begleitet werden.

Neben der Förderung von Projekten im Rahmen von trägerübergreifenden Förderschwerpunkten, z.B. gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, fördert die Deutsche Rentenversicherung in begrenztem Umfang auch einzelne Forschungsprojekte zu Fragestellungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie zu sozialmedizinischen Fragen der Erwerbsminderung.

Beantragte Fördermittel werden nach einem Prüfungs- und Bewilligungsverfahren in Form von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung zur Förderung von Forschung zur Rehabilitation vergeben.

Bitte machen Sie sich auch vertraut mit den Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.

Download-Bereich: Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung

RV-NBest-F

sowie die

Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

ANBest-P

Kontakt

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Rehabilitationsforschung durch die Rentenversicherung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
reha-wissenschaften[at]drv-bund.de
oder telefonisch an
Sabine Erbstößer: 030-865 39342

Antragstellung

Zweistufiges Verfahren

Die Beantragung von Zuwendungen in der Reha-Forschung erfolgt im Dezernat Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund in zwei Stufen:

  1. Reichen Sie bitte zuerst per E-Mail eine Projektskizze (siehe unten Leitfaden für Projektskizzen) ein.
  2. Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen (siehe unten Leitfaden für Projektanträge). Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Geschäftsbereich Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin
Dezernat Reha-Wissenschaften/R 4003
10704 Berlin.

Noch ein Hinweis: Diese Leitfäden für Projektskizzen und Anträge auf Forschungsförderung können Sie auch nutzen, wenn Sie ein Forschungsvorhaben bei einem anderen Regional- oder Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung einreichen möchten. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen und Kontaktadressen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Rentenversicherungsträger.

Download-Bereich: Leitfäden

Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrags. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.

Diese Leitfäden für Projektskizzen und Anträge auf Forschungsförderung können Sie auch nutzen, wenn Sie ein Forschungsvorhaben bei einem anderen Regional- oder Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung einreichen möchten. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen und Kontaktadressen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Rentenversicherungsträger.

Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze

Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrags

In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten unter anderem die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch den fördernden Rentenversicherungsträger und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.

Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten folgende Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung

RV-NBest-F

sowie die

Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

ANBest-P

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zur Genehmigung nach § 75 SGB X

Ein Antrag auf Forschungsförderung sollte bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte enthalten.

Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept notwendig. Das Datenschutzkonzept muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten. Diese Unterlagen werden durch die DRV Bund und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

Einschlägige Rechtsgrundlagen für Datenschutzkonzepte sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das SGB X).

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:

Vorlage Datenschutzkonzept

Anlage 1 - Teilnehmerinformation

Anlage 2 - Einwilligungserklärung

Genehmigung nach § 75 SGB X

Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten ist dies das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Bund ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim BAS einzureichen.

Für Anträge an das BAS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden sollen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.

Bundesamt für Soziale Sicherung

Datenschutz bei Projekten ohne DRV-Förderung

Die Deutsche Rentenversicherung trägt Verantwortung für die Prozess- und Ergebnisqualität der Rehabilitation ihrer Versicherten. Dazu gehört einerseits die Unterstützung solcher Forschungsvorhaben, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen. Andererseits geht es aber auch um den ungestörten Ablauf des individuellen Rehabilitationsprozesses. Forschungsprojekte dürfen daher keine erheblichen oder unzumutbaren zeitlichen oder inhaltlichen Belastungen für teilnehmende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beinhalten.

Auch wenn die Forschungsvorhaben nicht durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen, um dem Einbezug von Versicherten in Forschungsvorhaben aus fachlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zustimmen zu können, eine Vorhabenbeschreibung und ggf. auch das Datenschutzkonzept eingereicht werden. Als Grundlage des Datenschutzkonzeptes gelten die einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das SGB X).

Bitte verwenden Sie den folgenden Leitfaden zur Erstellung des Datenschutzkonzeptes für Forschungsvorhaben, die unter Beteiligung von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden sollen.

Muster-Datenschutzkonzept für Projekte ohne finanzielle DRV-Förderung

Muster-Teilnahmeinfo für Projekte ohne finanzielle DRV-Förderung

Das Projekt soll in knapper, aussagekräftiger Form beschrieben werden. Die Einhaltung der angegebenen Gliederung reduziert den Prüfungsaufwand.

Die notwendigen Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung erstellen Sie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie den jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung erklärt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, dass sie bzw. er über den Inhalt und Zweck des Forschungsprojekts informiert wurde, an dem Projekt teilnehmen will und in die Datenerhebung einwilligt. Die Erklärung enthält auch einige Hinweise auf die Rechte der Teilnehmenden, zum Beispiel, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten zu können.

Forschungsbedarf

... aus Sicht der Rentenversicherung

  1. Epidemiologie
    Prävalenz von Rehabilitationsbedürftigkeit auslösenden Gesundheitsproblemen (zum Beispiel psychische Störungen, Behinderungen unterschiedlicher Schweregrade) und deren rehabilitativer Versorgung, Dauer der Chronifizierung vor Erstrehabilitation, Einfluss von Dauer der Chronifizierung im Vergleich zu Lebensalter auf das Reha-Ergebnis (optimaler Reha-Zeitpunkt); Entwicklung einer Gesundheitsberichterstattung zum Teilgebiet Rehabilitation
  2. Reha-Bedarf und Zugangssteuerung
    Bedeutung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Formulierung des Reha-Bedarfs Validierung und Optimierung der Indikationsstellung im Rahmen der Zuweisung zu Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel ambulant/stationär) sowie zu besonderen therapeutischen Angeboten
  3. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
    Zuordnung bereits bestehender Assessmentverfahren zu ICF-Kategorien und gegebenenfalls Entwicklung neuer ergänzender Assessmentverfahren, Schweregradeinteilung nach der ICF Nutzung der ICF zur Formulierung von Therapiezielen, Therapiesteuerung sowie zur Messung der Outcomes
  4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Entwicklung von Bausteinen eines internen und externen Qualitätssicherungsprogramms, Assessments zur Prozess- und Leistungssteuerung, Prädiktoren des Erfolgs von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Eingliederungs- und Partizipationsmanagement durch/nach medizinischer und beruflicher Rehabilitation, Aufwand und Strategien
  5. Optimierung von Rehabilitationsangeboten
    Übertragung und Evaluation international erfolgreicher therapeutischer Ansätze, Evaluation verschiedener Interventionen innerhalb der Rehabilitation (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pharmakologie), Studien zur Behandlungsintensität (Dosis-Wirkungs-Beziehung von Therapiedichte, Behandlungsdauer), Wirksamkeit und Akzeptanz von Leitlinien, Verstetigung der Rehabilitationserfolgs (Nachsorge, Patientenschulung), speziell: Erprobung und Evaluation von möglichst früh einsetzenden, "niedrigschwelligeren" Rehabilitationsleistungen bei zum Beispiel muskuloskeletalen Krankheiten, in denen eine relativ kurze ambulante oder stationäre Phase kombiniert wird mit einer längerfristigen Phase intensivierter Nachsorge mit berufsbegleitenden Trainings- und Schulungsprogrammen
  6. Reha-System und Reha-Ökonomie
    Auswirkungen von diagnosebezogenen Fallpauschalen (sogenannten Diagnosis Related Groups), von systematischen Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (sogenannte Disease-Management-Programme) und von integrierter Versorgung auf Rehabilitation (einschließlich Schnittstellen-Problematik), Reha-Zugang (selbstgesteuert (persönliches Budget), arztgesteuert, trägergesteuert), Flexibilisierung der medizinischen Rehabilitation (zum Beispiel im Verlauf abnehmende Therapiedichte), Ökonomische Analysen zu Reha-Interventionen (Therapieverfahren, aktive versus passive Therapien, Medizinisch-beruflich orieintierte Rehabilitation), zum Reha-System im Wirkungszusammenhang mit anderen Systemen der Sozialen Sicherung, Patientenklassifikationssysteme (basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit oder anders basiert) und alternative Vergütungssysteme (zum Beispiel erfolgsbezogene Vergütung), Internationale Vergleiche von Versorgungsstrukturen
  7. Qualitätssicherung
    Outcome- und Prozessevaluation des bestehenden Reha-Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherung
  8. Patientenorientierung
    Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote (zum Beispiel Männer, Frauen, Migrantinnen und Migranten, junge Versicherte, Beziehende von Zeitrenten), spezielle Anpassungen der Rehabilitationskonzepte (sowie des betrieblichen Eingliederungsmanagements) an die Bedarfe von älteren Versicherten, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der "Rente mit 67" und so weiter. Indikationsstellung zur Therapie in Abhängigkeit von Reha-Motivation, patientenseitigen Krankheitskonzepten und Therapieerwartungen Patientenspezifische Ziele im Rahmen der Behandlungsplanung und deren Bedeutung für den Behandlungserfolgn Stärkung von subjektiver Erfolgs-/Erwerbsprognose und Empowerment. Das Thema "Patientenorientierung" war auch zentraler Gegenstand des Förderschwerpunkts "Chronische Krankheiten und Patientenorientierung".
  9. Gender-Fragen
    Indikationsspezifische Forschung bezüglich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf den Ausgangszustand, subjektive Rehabilitationsziele und Präferenzen, den Rehabilitationsverlauf und Krankheitsbewältigungsstrategien sowie die sich daraus ergebenden Unterschiede im Versorgungsbedarf allgemein und im Bedarf für spezifische Angebote und Versorgungsformen
  10. Weiterentwicklung von Erhebungsinstrumenten und Erhebungsverfahren
    Methodische Weiterentwicklung von Assessmentverfahrenn Optimierung bestehender Verfahren und Entwicklung weiterer Verfahren zur Erfolgs- beziehungsweise Outcomemessung (zum Beispiel zur Verbesserung von Einrichtungsvergleichen)
  11. Präventive Ansätze
    Bedarf und Konzeption präventiver Maßnahmen für Kinder, zum Beispiel ambulanter Präventionsmaßnahmen für übergewichtige Kindern Bedarf und Konzeption präventiver Maßnahmen für Erwachsene, um frühzeitig und nachhaltig einer drohenden Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken.

Kernthemen

... aus Sicht der Rentenversicherung

  • Erprobung und Evaluation von möglichst früh einsetzenden, „niedrigschwelligeren“ Rehabilitationsleistungen (zum Beispiel bei chronischen Rückenschmerzen, Diabetes), in denen zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Rehabilitationserfolge eine relativ kurze ambulante oder stationäre Phase kombiniert wird mit einer längerfristigen Phase intensivierter Nachsorge mit berufsbegleitenden Trainings- und Schulungsprogrammen.
  • Indikationsspezifische Forschung zu Ausgangszustand, subjektiven Rehabilitationszielen und Präferenzen, Rehabilitationsverlauf und Krankheitsbewältigungsstrategien bei besonderen Zielgruppen (zum Beispiel Männer und Frauen, aber auch Migrant(inn)en, junge Versicherte und Bezieher von Zeitrenten) sowie sich daraus ergebende Unterschiede im Versorgungsbedarf allgemein und im Bedarf für spezifische Angebote und Versorgungsformen.
  • Versorgungsbedarf allgemein und im Bedarf für spezifische Angebote und Versorgungsformen. Eine besondere Zielgruppe stellen ältere Versicherte (60 Jahre und älter) dar, für die angesichts des demografischen Wandels und der Heraufsetzung des Rentenzugangsalters auf 67 Jahre spezielle Anpassungen der medizinischen Rehabilitationskonzepte (sowie des betrieblichen Eingliederungsmanagements) erforderlich werden dürften.
  • Reha-Bedarf und Reha-Zugang: Validierung und Optimierung der Indikationsstellung im Rahmen der Zuweisung zu Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel ambulant/stationär) sowie zu besonderen therapeutischen Angeboten.
  • Langfristige Wirksamkeit der Rehabilitation (Nachhaltigkeit): Forschung zur Verstetigung der Effekte der Rehabilitation und zu (beeinflussbaren) Einflussfaktoren auf den Reha-Erfolg. Dabei ist auch an die methodische Weiterentwicklung der Messung von Reha-Erfolg und Reha-Outcomes sowie die ökonomische Bewertung der erzielten Effekte gedacht.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Entwicklung von Assessments zur Prozess- und Leistungssteuerung und Forschung zu Prädiktoren des Erfolgs von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 
  • Vergütungssysteme in der medizinischen Rehabilitation und ihre Auswirkungen (zum Beispiel Fallpauschalen sowie ergebnisorientierte Vergütung).
  • Fragen der Erwerbsminderung und der Sozialmedizin (zum Beispiel Faktoren beziehungsweise Indikatoren der Erwerbsminderung).

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK