Deutsche Rentenversicherung

Sucht-Rehabilitation

So hilft Ihnen die Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Wir sind für Sie da

Aus der Bahn geworfen? Das Maß verloren? Oder einfach keine Kraft zur Selbsthilfe? Oft bedarf es eines entscheidenden ersten Schrittes. Wir helfen Ihnen dabei. Denn Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen gehören zu unserem Rehabilitationsangebot. Die Behandlungen enthalten nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente, sondern berücksichtigen auch soziale und seelische Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen.

Im Rheinland agieren wir, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, mit den Krankenkassen gemeinsam. So haben Sie für den Antrag und bei Nachfragen zum Reha-Verfahren nur eine Anlaufstelle.

Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (RAG)

Die RAG wurde am 1. April 1971 von den nordrheinischen Krankenkassen und der ehemaligen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz gegründet. Sie setzt sich heute aus folgenden Mitgliedern zusammen: 

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen NORDWEST
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • IKK classic
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung Nordrhein-Westfalen
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland
    www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

Aufgaben und Leistungen der RAG

Die Aufgabe der RAG besteht in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker (Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängiger). Sie entscheidet im Auftrag ihrer Mitglieder über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in stationärer, ganztägig ambulanter und ambulanter Form.

Zu diesem Zweck arbeitet sie mit den Stellen und Organisationen eng zusammen, die Abhängigkeitskranke betreuen: zum Beispiel mit Beratungs- und Behandlungsstellen, mit Kliniken oder mit Ärztinnen und Ärzten.

Zu ihren Aufgaben gehört es, Versicherte während der medizinischen Rehabilitation zu begleiten und sicherzustellen, dass ausreichend qualitativ geeignete Reha-Angebote für Abhängigkeitskranke zur Verfügung stehen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker können Sie bei folgenden Institutionen stellen:

  • bei den Trägern eines Freien Wohlfahrtsverbandes (Beratungsstelle) oder einer Kommune,
  • bei den Gesundheitsämtern bzw. Sozialpsychiatrischen Diensten der Stadt- und Kreisverwaltungen,
  • bei den gesetzlichen Krankenkassen,
  • bei der Deutschen Rentenversicherung,
  • bei dem landwirtschaftlichen Versicherungsträger,
  • bei den Kliniken für Psychiatrie bzw. Psychiatrischen Fachkliniken des Landschaftsverbandes Rheinland
  • bei den psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern im Rheinland

Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie einen Ärztlichen Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie einen Sozialbericht.

Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. 

Achtung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden von der Geschäftsstelle der RAG nur dann bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der Rehabilitation gestellt wird. Nachträglich werden die Kosten nicht übernommen.

Geschäftsstelle der RAG

Die Geschäftsstelle der Rheinischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einschließlich der Einzelfall-Sachbearbeitung hat ihren Sitz in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf.

Kontakt

So können Sie uns erreichen:

Telefon: 0211 937-11371
Telefax: 0211 937-1455 oder 0211 937-1459

Anträge auf Nahtlosrehabilitation sowie eilbedürftige Neuanträge senden Sie bitte ausschließlich an die folgende Fax-Nummer: 0211 937-15012210

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK