Deutsche Rentenversicherung

65 Jahre Sicherheit
für Generationen

Am 1. Januar 1957 trat die "epochenmachende Strukturreform“ der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Entdecken Sie die Geschichte dieses Meilensteins.

Video und Broschüre

  • Die Rentenreform in Bild und Ton
    Historisch und wegweisend: Entdecken Sie in unserem Video den bewegten Weg zur grundlegenden Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.

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  • Die Rentenreform als Publikation

    Prägnant und hintergründig: Wie kam es zur Rentenschlacht? Was hat die Reform bewirkt? In unserer Broschüre erhalten Sie die wesentlichen Informationen.

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Rentenreform 1957 - 65 Jahre Sicherheit für Generationen (Quelle: picture alliance/dpa)picture alliance/dpa

Vier entscheidende Errungenschaften der Rentenreform von 1957

  • Teilhabe an wirtschaftlicher Entwicklung und Wohlstand
    Kern der Rentenreform von 1957 war eine Neuausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung: Zum einen wurde das Leistungsniveau mit Inkrafttreten der Reform um rund 60 Prozent angehoben. Zum anderen wurde die Entwicklung der Renten an die der Löhne gekoppelt. Durch die „dynamische Rente“ nehmen die Rentenbezieher nun regelmäßig an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung teil. 
  • Umfassende Absicherung statt Zubrot
    Durch die wegweisende Reform konnte die in den 1950er-Jahren weit verbreitete Altersarmut maßgeblich reduziert werden. Die gesetzliche Rente ist seitdem nicht mehr nur ein „Zubrot“, sondern kann das bei Renteneintritt wegfallende Erwerbseinkommen zu einem großen Teil ersetzen. 
  • Flexibilität in herausfordernden Situationen
    Seit vielen Jahrzehnten wird die gesetzliche Rentenversicherung nunmehr weitgehend im Umlageverfahren finanziert, d. h. die Renten werden aus den laufend eingehenden Beiträgen gezahlt und nicht erst nach einer Phase des Kapitalaufbaus. Das Umlageverfahren macht die gesetzliche Rentenversicherung anpassungsfähig, denn sie kann kurzfristig auf neue Herausforderungen reagieren. Das hat sie z. B. bei der deutschen Einheit mit der schnellen Integration von vielen Millionen Beitragszahlern und Rentner in das bestehende System der Bundesrepublik gezeigt. 
  • Reha vor Rente
    Auch auf dem Gebiet der Rehabilitation war die Rentenreform richtungsweisend. 1957 wurde erstmals der bis heute zentrale Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ formuliert. Die Rehabilitation wurde in die gesetzlich festgelegte Liste der Regelleistungen aufgenommen und zur wichtigen Aufgabe der Rentenversicherungsträger erklärt.

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