Deutsche Rentenversicherung

Post-COVID: Die Reha kann das!

Datum: 28.07.2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anders als die Akutmedizin fokussiert die Rehabilitation auf die Funktionseinschränkungen, die durch Erkrankungen entstehen, nicht so sehr auf die ursächliche Krankheit. Damit ist die Rehabilitation hervorragend aufgestellt, Menschen nach COVID-19 zu rehabilitieren. Denn wir wissen, wie mit den auftretenden Funktionseinschränkungen umzugehen ist.

Wenn Sie Menschen nach COVID-19 behandeln, bei denen die Genesung nicht weiter voranschreitet oder bei denen Post-COVID-typische Beschwerden auftreten, können wir mit einer medizinischen Rehabilitation helfen.

Damit eine Rehabilitation bewilligt werden kann, gibt es drei medizinische Voraussetzungen.

  1. Reha-Bedarf liegt vor.
  2. Reha-Fähigkeit besteht.
  3. Eine Besserung durch die Rehabilitation ist zu erwarten (positive Reha-Prognose).

Konkret heißt das, dass eine Rehabilitation für Ihre Patientinnen und Patienten indiziert ist,

  • die COVID-19-bedingte Funktionseinschränkungen haben, d. h. nach COVID-19 nicht mehr die Dinge so tun können wie vorher,
  • deren Funktionsstörungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken könnten,
  • die sich trotz ambulanter Behandlung nicht weiter bessern,
  • die nicht krankenhauspflichtig sind und
  • die ausreichend belastbar sind, an einer Rehabilitation aktiv teilzunehmen (mindestens Körperpflege, Essen und Gehen sowie die Teilnahme an indikationsgerechten Gruppentherapien sind eigenständig möglich).

Was müssen Sie tun?

  • Motivieren Sie Ihre erwerbsfähigen Patientinnen und Patienten, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
  • Unterstützen Sie den Antrag mit einem aussagefähigen Befundbericht. Auch hier gilt – Funktionsstörung ist wichtiger als Diagnose.
  • Dennoch bitten wir Sie, vorhandene Arzt- oder Krankenhausberichte beizufügen. So kann unser Sozialmedizinischer Dienst die am besten geeignete Reha-Einrichtung in der passenden Indikation auswählen.

Wünsche Ihrer Patientinnen und Patienten werden natürlich berücksichtigt, wenn keine sozialmedizinischen Gründe dagegen sprechen.

Die Qualität aller von uns belegten Reha-Einrichtungen wird durch ein umfassendes Qualitätssicherungsverfahren sichergestellt.

Ausführliche Informationen zur Rehabilitation der Rentenversicherung finden Sie unter www.rehainfo-aerzte.de Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie gern eine E-Mail an folgende Adresse: arzthomepage@deutsche-rentenversicherung.de

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