Deutsche Rentenversicherung

Versicherung - Deutsche Fassung

Ihr Versicherungskonto

Für jeden Versicherten wird bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Konto geführt. Hier werden Ihre Daten unter einem Ordnungsbegriff elektronisch gespeichert und stehen dann bei Anfragen oder Anträgen zur Verfügung.

Der Ordnungsbegriff in der Rentenversicherung ist die Versicherungsnummer. Diese besteht aus der

  • Bereichsnummer,
  • Ihrem Geburtsdatum,
  • dem Anfangsbuchstaben Ihres Geburtsnamens,
  • der Seriennummer und
  • der Prüfziffer.

Die Versicherungsnummer wird zumeist bei der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung vergeben und grundsätzlich nicht mehr verändert. Unter dieser Nummer werden zum Beispiel die vom Arbeitgeber gezahlten Verdienste (Entgelte) gemeldet und von freiwillig Versicherten oder von pflichtversicherten Selbständigen die Beiträge verbucht. Zusätzlich sind im Versicherungskonto Ihre Wohnanschrift und der Familienstand sowie weitere für die Rente bedeutsame Zeiten und Daten festgehalten.

Beiträge

Die Beitragshöhe, die Sie zu zahlen haben, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe Ihres Bruttoeinkommens und dem Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze gilt hierbei die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird, wie auch der jeweils geltende Beitragssatz, von der Bundesregierung festgelegt. Der Beitragssatz beträgt zurzeit 18,6 Prozent. Versicherte Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Versicherte Selbständige und freiwillig Versicherte müssen ihren Beitrag allein tragen. Die Höhe des Beitrags können freiwillig Versicherte zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag frei wählen.

Auch für Kranken-, Arbeitslosen- und Übergangsgeldempfänger sowie Pflegepersonen müssen die jeweiligen Leistungsträger Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Gleiches gilt für Personen, die freiwillig Wehrdienst leisten oder sich beim Bundesfreiwilligendienst engagieren.

Alle Verdienste, die den Beiträgen zugrunde liegen, werden von Ihrer Rentenversicherung gespeichert und bei Ihrer späteren Rentenberechnung berücksichtigt. Je mehr Beiträge eingezahlt worden sind und je höher diese waren, umso höher fällt auch Ihre spätere Rente aus.

Kontenklärung

Sie sollten möglichst frühzeitig Ihr Konto klären und fehlende Zeiten, zum Beispiel Schul-, Fachschul- oder Hochschulzeiten, ergänzen lassen. Auch Zeiten der beruflichen Ausbildung, der Schwangerschaft/des Mutterschutzes, der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit werden vorgemerkt. Nach der Kontenklärung ergibt sich damit ein lückenloser „Lebenslauf“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je früher Ihre Kontenklärung abgeschlossen ist, umso „genauer“ sind die Ergebnisse in den Renteninformationen oder den Rentenauskünften, die Grundlage für Ihre persönliche Altersvorsorge sein sollen.

Renteninformation

Jedem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr sendet die Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation zu. Darin sind der aktuelle Stand Ihrer bisher erworbenen Höhe einer Regelaltersrente sowie die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Hochrechnung der Regelaltersrente, abgestellt auf die Regelaltersgrenze, enthalten. Durch diese Renteninformation werden Sie regelmäßig über Ihre Rentenanwartschaften informiert und können so besser Ihre zusätzliche private Altersvorsorge planen.

Rentenauskunft

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Sie enthält eine Berechnung der Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung, der Regelaltersrente sowie der Witwen- oder Witwerrente. Zudem nennt die Rentenauskunft die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch sowie die Abschläge, die Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn in Kauf nehmen müssen.

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