Deutsche Rentenversicherung

Die Grundrente

Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Aktuell geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 Euro monatlich belaufen.

Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. Auch Rentenbeziehende, die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt. Da rund 26 Millionen Konten geprüft werden müssen, dauert es voraussichtlich bis Mitte 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden können. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt.

Fragen zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe des Grundrentenzuschlags kann die Deutsche Rentenversicherung im Moment noch nicht beantworten. Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um alles und zahlt jedem, dem eine Grundrente zusteht, diese auch schnellstmöglich aus.

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