Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation

Ziel der Rehabilitation ist Ihre teilweise oder volle (Wieder-)Eingliederung in das Arbeitsleben. Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation hat Vorrang vor Rente. Das heißt: Bevor eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt wird, wird geprüft, ob eine Rehabilitation bewilligt und die Erwerbsfähigkeit damit wieder hergestellt werden kann.

Um eine Rehabilitationsleistung erhalten zu können, müssen Sie persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die Rehabilitation muss zum einen medizinisch notwendig sein. Hierfür reichen Sie am besten einen aktuellen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten ein. Zum anderen müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen.

Sie müssen jede Rehabilitationsleistung beantragen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Ausschlussgrund wäre zum Beispiel der Bezug einer Rente wegen Alters in voller Höhe.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei der Rehabilitation verschiedene Leistungen:

Prävention

Die Prävention soll Ihnen helfen, Ihre gesundheitlichen Probleme aktiv anzugehen und Ihren (Berufs-) Alltag in Zukunft besser zu bewältigen. Gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und Entspannungsübungen können Ihr Leben wieder ins Gleichgewicht bringen. Die psychologischen Strategien zum Selbstmanagement helfen Ihnen durchzuhalten und langfristig einen gesünderen Lebensstil zu verwirklichen. So vermeiden Sie auf Dauer lange Krankheitszeiten und ein frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

Sie können medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Prävention) nach § 14 Abs.1 SGB VI erhalten, wenn bei Ihnen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden, z. B. durch

  • häufig wiederkehrende Schmerzen,
  • beginnende psychische Beeinträchtigungen,
  • Probleme mit dem Gewicht, dem Stoffwechsel oder den Atemwegen.

Weiterhin müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Präventionsleistungen müssen beantragt werden.

Medizinische Rehabilitation

Eine medizinische Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Sie erfolgt stationär in einer Rehabilitationsklinik, zunehmend aber auch teilstationär oder ambulant am Wohnort. Eine medizinische Leistung zur Rehabilitation kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren erneut durchgeführt werden. Ausnahme: Sie ist aus gesundheitlichen Gründen früher erforderlich.

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen helfen, Sie trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Es gibt Maßnahmen die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen können.

Ergänzende Leistungen

Zu den ergänzenden Leistungen gehört vor allem das Übergangsgeld, das die Rentenversicherung Ihnen nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung während einer Rehabilitation zahlt. Auch notwendige Reisekosten und – in Einzelfällen – Kosten für eine Haushaltshilfe können Sie erhalten.

Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen sind beispielsweise Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten. Kinderheilbehandlungen sollen eine Einschränkung der späteren Erwerbsfähigkeit frühzeitig verhindern.

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