Deutsche Rentenversicherung

Europarecht

Was ist mit dem Europarecht gemeint und welche Staaten sind beteiligt?

Mit dem Begriff „Europarecht“ werden die auf europäischer Ebene erlassenen Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit bezeichnet. Das sind im Wesentlichen die

Verordnung (EG) Nummer 883/2004

und

Verordnung (EG) Nummer 987/2009.

Das Europarecht gilt zurzeit für folgende Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Tabelle: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Kroatien


Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechien

Ungarn

Zypern (griechischer Teil)

Das Europarecht findet darüber hinaus im Verhältnis zur

Schweiz

sowie zu den EWR-Staaten:

Island

Liechtenstein

Norwegen

Anwendung.

Übrigens: Wenn in unserem Internetangebot der Einfachheit halber von „Mitgliedstaat“ oder „mitgliedstaatlich“ die Rede ist, so beziehen sich diese Begriffe auf alle zuvor genannten Staaten, für die das Europarecht Anwendung findet.

Dazu zählt insbesondere auch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Das Vereinigte Königreich hat zwar am 29. März 2017 das Ausscheiden aus der Europäischen Union erklärt. Dennoch gilt das Europarecht bis zum Austritt uneingeschränkt weiter.

Was regelt das Europarecht?

Das Europarecht wurde für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen Ländern Europas arbeiten oder gearbeitet haben. Es soll sicherstellen, dass ihnen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit möglichst keine Nachteile entstehen.

Das Europarecht ist innerhalb der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht, das Vorrang vor dem deutschen Recht genießt und entgegenstehende deutsche Vorschriften außer Kraft setzt. Dabei dürfen schon bestehende Ansprüche nach deutschem Recht aber nicht entzogen oder gemindert werden.

Die wichtigsten Grundsätze des Europarechts sind:

  • Gleichbehandlung der Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten,
  • Zusammenrechnung der Versicherungszeiten der Mitgliedstaaten für den Rentenanspruch,
  • Gleichstellung der Staatsgebiete der Mitgliedstaaten für den Export der Leistungen.

Für wen gilt das Europarecht?

Das Europarecht begünstigt die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sowie deren Hinterbliebene.

Für Staatenlose und Flüchtlinge sowie deren Hinterbliebene mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz finden die Verordnungen ebenfalls Anwendung.

Darüber hinaus kann das Europarecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates haben (sogenannte Drittstaatsangehörige), gelten.

Nähere Informationen zum Europarecht können Sie der kostenlosen Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ entnehmen.

Leben und arbeiten in Europa

Informationen der Europäischen Kommission zu Ihren Rechten in den einzelnen Ländern

Europäische Kommission

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK