Die EU-Verordnung sieht vor, dass die grenzüberschreitende Identifizierung auf Basis der gegenseitigen Anerkennung der nationalen elektronischen Identität (ID) der Mitgliedstaaten erfolgt.
Ist Ihr Land bereits nach der eIDAS-Verordnung notifiziert, können Sie sich hier bei den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung anmelden.
Sie erhalten eine Übersicht der teilnehmenden Mitgliedstaaten unter
Personalausweisportal des BMI - eIDAS-Verordnung
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Anmelden nach der eIDAS-Verordnung
Welche Mitgliedsstaaten der EU nehmen bereits teil?
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht, mit welchen eID-Systemen die EU-Mitgliedsstaaten bereits an der grenzüberschreitenden Identifizierung teilnehmen:
Personalausweisportal des BMI - eIDAS-Verordnung
Wenn Ihnen das eID-System Ihres Landes nicht zur Verfügung steht oder Ihr Land noch kein eID-System notifiziert hat, können Sie eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und ds EWR beantragen. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen:
Personalausweisportal des BMI - eID-Karte der EU und des EWR
Was kann ich unternehmen, wenn mein Land noch nicht teilnimmt?
Wenn Ihnen das eID-System Ihres Landes nicht zur Verfügung steht oder Ihr Land noch kein eID-System notifiziert hat, können Sie eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und ds EWR beantragen. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen:
Personalausweisportal des BMI - eID-Karte der EU und des EWR
Wohin wende ich mich bei Problemen mit dem Anmelden?
Sie haben Probleme beim Anmelden mit Ihrer nationalen elektronischen Identität?
Unter folgendem Link finden Sie den Support der Mitgliedstaaten bei Fragen rund um das Thema eIDAS:
Informationen der EU-Kommission zu eID (in englischer Sprache)
Nimmt Ihr Land teil, aber das Anmelden in den Online-Diensten ist nicht möglich, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
Postkorb für technische Fragen zu den Online-Diensten
Senden Sie bitte eine Bildschirmkopie der Anzeige mit ein.
Technische Voraussetzungen
Was Sie beim Nutzen unserer Online-Dienste beachten sollten
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