Deutsche Rentenversicherung

Flexirentenrechner

Mithilfe des Flexirentenrechners können Sie nach Vorgabe Ihrer "Wunsch-Altersteilrente" in Prozent Ihren möglichen jährlichen Hinzuverdienst ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind unverbindlich und können eine individuelle sowie kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn sie neben Ihren monatlichen Einkünften Einmal- oder Sonderzahlungen erhalten.

Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro in diesem Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

Ab 1. Januar 2020 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 44.590 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen somit nicht eine vorgezogene Altersrente.

Ab 1. Januar 2021 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen somit nicht eine vorgezogene Altersrente.

Ab 1. Januar 2022 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weiterhin bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen somit nicht eine vorgezogene Altersrente.

Ab 1. Januar 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind deutlich angehoben worden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

Grundlage für die Ermittlung der für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen ist das Jahr mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der ersten Altersrente beziehungsweise dem Eintritt der Erwerbsminderung ( = Eintritt des Leistungsfalls).

Dieser Wert wird Ihnen auf Anfrage durch Ihren Rentenversicherungsträger, mit einer Rentenauskunft oder dem Rentenbescheid mitgeteilt. Die Rentenauskunft können Sie über das Kontaktformular oder direkt über die Onlinedienste anfordern.


Anhand unserer Muster zeigen wir Ihnen, wo Sie den Wert „höchste Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren“ finden.

Muster Rentenauskunft mit den Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre (PDF, 229KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Muster Rentenbescheid mit den Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre (PDF, 217KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Pflichtfeld nicht ausgefüllt.
Entgeltpunkte (EP) des Kalenderjahres mit dem höchsten Wert aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt des Leistungsfalls.
Prozent-Eingabe zur Ermittlung des möglichen Hinzuverdienstes für eine Wunsch-Teilrente"

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