Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Ihre ärztliche Anregung zu einer Prävention kann viel zur Gesundheitsförderung beitragen.

So helfen Sie als Ärztin oder Arzt mit Prävention

Als Ärztin oder Arzt können Sie einen großen Beitrag zur präventiven Gesundheitsförderung von Beschäftigten leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie niedergelassen sind oder als Betriebs-, Werks- oder Rehabilitationsärztin oder -arzt arbeiten. Jede Ärztin und jeder Arzt kann einen Antrag auf Prävention unterstützen oder eine Präventionsleistung anregen. Eine Prävention beginnt mit Ihrem ärztlichen Befund.

Wenn Sie erste gesundheitliche Beschwerden bei Ihren Patientinnen oder Patienten erkennen, kann es sinnvoll sein, eine Präventionsleistung der Rentenversicherung anzuregen: insbesondere dann, wenn sich daraus chronische Erkrankungen entwickeln können, die eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit gefährden oder eine Minderung der Arbeitsfähigkeit droht.

Die Prävention

Während der mehrmonatigen, also langfristig angelegten Prävention, lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine gesündere Lebensweise kennen und wie sie diese in ihren Alltag integrieren. Die Schwerpunkte liegen neben Sport und Bewegung auf den Bereichen Ernährung und Stressbewältigung. Die Betroffenen sollen quasi Expertinnen oder Experten der eigenen Gesundheit werden und den Ursachen ihrer gesundheitlichen Beschwerden entgegenwirken. Ob diese im persönlichen Verhalten wie beispielsweise Bewegungsmangel oder ungesunder Ernährung liegen oder durch andere Faktoren bedingt sind, wie zum Beispiel einem schwierigen Betriebsklima oder einer angespannten familiären Situation, ist dabei unerheblich. Voraussetzung für eine Präventionsleistung ist eine aktive Beschäftigung der oder des Betroffenen. Ziel der berufsbegleitenden Prävention ist es, die Gesundheit für eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit zu stärken: für ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben in Beruf und Alltag.

Neben der Anregung einer Präventionsleistung besteht die ärztliche Hauptaufgabe darin, im Befundbericht (Formular G190) den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit der Betroffenen zu beurteilen. Anhand dieser Angaben entscheiden wir, die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Präventionsleistung sinnvoll ist.

Infos zu Präventionsanbietern

Wir stellen hohe Anforderungen an die Einrichtungen, die unsere Präventionsleistungen anbieten. Einrichtungskonzept, fachliche Qualifikation und Ausstattung sowie Qualitätsmanagement müssen unsere hohen Standards erfüllen. Darum arbeiten wir nur mit Anbietern zusammen, deren Qualität wir geprüft und zugelassen haben. Unsere hohen Anforderungen gewährleisten, dass für Sie genügend fachlich qualifizierte Präventionscenter für eine erfolgreiche Prävention bereitstehen.

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