Deutsche Rentenversicherung

Onkologische Reha

Gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen nach der Krebserkrankung


Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir einen Befundbericht. Hierfür steht das Formular S0051 zur Verfügung. Lassen Sie dieses von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Arzt ausfüllen und laden Sie es anschließend im Rahmen der Antragstellung gleich mit hoch.

Antrag stellen

Nach einer Krebserkrankung soll eine onkologische Rehabilitation Ihnen dabei helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung zu mildern beziehungsweise zu beseitigen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Eine onkologische Reha können Sie auch als Anschlussrehabilitation (AHB), also als Reha direkt nach der Krankenhausbehandlung, erhalten. Die ambulante oder stationäre Erstbehandlung der Krebserkrankung muss jedoch vorher abgeschlossen sein.

Voraussetzungen

Onkologische Reha-Leistungen können Sie auch dann von uns bekommen, wenn Sie schon eine Rente (zum Beispiel eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente) erhalten. Auch nichtversicherte Ehe- oder Lebenspartner, Hinterbliebene oder Kinder können diese Leistungen erhalten.

medizinische Voraussetzungen

  • Die entsprechende Diagnose muss vorliegen.
  • Die Erstbehandlung (operative Behandlung oder Strahlentherapie) muss abgeschlossen sein.
  • Die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Behinderungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, müssen therapierbar beziehungsweise positiv zu beeinflussen sein.
  • Die Patienten müssen für die onkologische Rehabilitation ausreichend belastbar sein.

Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. "6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung in den letzten 2 Jahren" ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.

Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Wenn Sie zum Beispiel Beamter auf Lebenszeit sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine onkologische Reha durch die Rentenversicherung, sondern können bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob die Kosten für eine Reha übernommen werden.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger.

mehr zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen

Antrag stellen

Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Die Formulare erhalten Sie nicht nur direkt bei der Rentenversicherung, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.

Wohnen Sie in Nordrhein-Westfalen, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE)

Universitätsstraße 140
44799 Bochum
Tel.: 0234 8902-0
Fax: 0234 8902-555

Antrag stellen - so geht's

In welche Klinik komme ich?

Wir teilen Ihnen in einem Bescheid den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation mit. Den genauen Termin erhalten Sie unaufgefordert von der Klinik.

Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.

Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht

Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen. Damit wir neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen können, sollten Sie den Widerspruch begründen.

zur Kliniksuche

Ambulant oder stationär

Onkologische Rehabilitationsleistungen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden.

Die onkologische Rehabilitation beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zur jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Patient entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen.

Kosten und finanzielle Absicherung

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, sofern Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen - und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Wird die onkologische Rehabilitation als AHB durchgeführt, beträgt die Zuzahlungsdauer 14 Tage. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt  und gegenseitig angerechnet.

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen.

Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Leistungen oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Kontakt

Kostenloses Servicetelefon

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK