Deutsche Rentenversicherung

Reha bei Abhängigkeitserkrankungen

Aus der Bahn geworfen? Das Maß verloren? Oder einfach keine Kraft zur Selbsthilfe? Oft bedarf es eines entscheidenden ersten Schrittes, um von der Abhängigkeit loszukommen. Wir helfen Ihnen dabei.

Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir einen Befundbericht. Hierfür steht das Formular S0051 zur Verfügung. Lassen Sie dieses von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Arzt ausfüllen und laden Sie es anschließend im Rahmen der Antragstellung gleich mit hoch.

Antrag stellen

Wenn Sie an einer Abhängigkeitserkrankung leiden, zum Beispiel Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit, kann eine Reha Ihnen helfen, diese in den Griff zu bekommen. Dabei gehören zu den Reha-Leistungen nicht nur medizinisch-therapeutische Maßnahmen, sondern es werden auch soziale und seelische Probleme und Fragen behandelt.

Voraussetzungen

Reha bei Abhängigkeitserkrankungen, auch Entwöhnungsbehandlungen genannt, bieten wir vor allem bei sogenannten stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen wie Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit an.

Eine solche Reha bei Abhängigkeitserkrankungen kommt zum Beispiel in folgenden Fällen infrage:

  • wenn ein zwanghafter Alkohol- oder Suchtmittelkonsum mit Verlust der Selbstkontrolle und Unfähigkeit zur Abstinenz vorliegt
  • wenn Sie zunehmend mehr Alkohol oder andere Suchtmittel zu sich nehmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen
  • im Anschluss an eine stationäre Entgiftung im Krankenhaus
  • wenn Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt, Psychiater oder Psychotherapeut, Betriebsarzt oder betrieblicher Suchtkrankenhelfer diese empfiehlt.

Dabei müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: "6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung in den letzten 2 Jahren" ist die am häufigsten erfüllte Bedingung.

Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Wenn Sie zum Beispiel Beamter auf Lebenszeit sind, haben Sie über die gesetzliche Rentenversicherung keinen Anspruch auf eine Reha, sondern können sich zum Beispiel bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob diese die Kosten dafür übernimmt. 

Ob Sie die Voraussetzungen für eine Reha durch uns erfüllen prüft der zuständige Rentenversicherungsträger.

mehr Infos zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen

Antrag stellen

Den ersten Schritt müssen Sie selbst tun: Beantragen Sie die Entwöhnungsbehandlung bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Bei den weiteren Schritten helfen wir Ihnen.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich zum Antrag

  • den aktuellen Befundbericht und
  • den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle.

Im Sozialbericht empfiehlt die Suchtberatungsstelle die Reha-Formen, die sie zur Therapie Ihrer Erkrankung für besonders geeignet hält. Sie weist gegebenenfalls auch auf Besonderheiten hin, die bei Ihnen zu berücksichtigen sind. Dazu können bestimmte therapeutische Schwerpunkte gehören, eine besondere religiöse Ausrichtung oder notwendige Kinderbetreuung während der Behandlungsdauer.

Die Formulare erhalten Sie direkt bei der Rentenversicherung und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen helfen Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare.

Antrag stellen - so geht's

Wo findet die Reha statt?

Wir teilen Ihnen in einem Bescheid mit, welche Art von Reha Sie bekommen, in welcher Reha-Einrichtung sie stattfindet und wie lange sie dauern wird. Den genauen Starttermin teilt Ihnen die ausgewählte Reha-Einrichtung in einem weiteren Schreiben mit.

Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Reha-Leistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.

Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht

Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann erheben Sie innerhalb eines Monats Widerspruch. Das ist Ihr gutes Recht. Damit wir neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen können, sollten Sie den Widerspruch begründen.

zur Kliniksuche

Ambulant, ganztägig ambulant oder stationär?

Leistungen zur medizinischen Reha können grundsätzlich stationär, ganztägig ambulant und ambulant erbracht werden. Auch eine Kombination der Behandlungsformen ist gegebenenfalls möglich. Abhängig von der Art der Behandlungsform dauert eine Entwöhnungsbehandlung mehrere Wochen oder sogar Monate. Sie kann je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden.

Kosten und finanzielle Absicherung

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, wenn Sie dafür stationär in der Reha-Einrichtung untergebracht sind - und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt  und gegenseitig angerechnet.

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen.

Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Reha einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Reha erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Kontakt

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