Deutsche Rentenversicherung

Nachsorge für Kinder und Jugendliche

Im Anschluss an eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation können Nachsorgeleistungen in Betracht kommen. Diese sollen den Erfolg der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation nachhaltig sichern.

Ziele der Nachsorge

Mit den Nachsorgeleistungen werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Verbesserung noch bestehender Einschränkungen
  • Stabilisierung / Verstetigung von Verhaltensänderungen und Lebensstiländerungen
  • nachhaltiger Transfer des Gelernten in Alltag und Schule/Ausbildung
  • strukturierte Unterstützung bei spezifischen Problemen im Alltag oder in Schule/Ausbildung
  • Förderung von Selbstmanagementkompetenzen

Angebote der Nachsorge                      

Leistungen zur Nachsorge können alle Angebote umfassen, die der Verstetigung des Rehabilitationserfolgs dienen. Hierbei kann es sich auch um therapeutische Leistungen handeln, die bereits während der Rehabilitation durchgeführt wurden und im Rahmen der Nachsorge fortgesetzt werden sollen.

Einleitung der Nachsorge                       

Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Nachsorgeleistungen wird in der Regel während der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation getroffen. Die Rehabilitationseinrichtung stellt den Nachsorgebedarf in Art und Umfang im Einzelfall fest, bespricht diesen mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und dessen Familie, erarbeitet Ziele und leitet geeignete Nachsorgeleistungen durch eine Empfehlung ein.

Nachsorgeanbieter          

Die Leistungen zur Nachsorge werden wohnortnah von zugelassenen Nachsorgeanbietern (zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen oder Therapeuten mit Krankenkassenzulassung) durchgeführt.

Kosten und Zuzahlung    

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen zur Nachsorge in einem Zeitraum von in der Regel bis zu 12 Monaten nach Ende der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Rentenversicherung auch Kostenträger der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation war. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Fahrkosten                          

Sofern anlässlich der Teilnahme an einer Nachsorgeleistung Fahrkosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten Kraftfahrzeuges tatsächlich entstehen, beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit einer Kostenpauschale je Termin. Wenn das Kind/der Jugendliche begleitet werden musste und der Begleitperson hierdurch Fahrkosten entstanden sind, werden auch diese im Rahmen einer Fahrkostenpauschale erstattet.

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