Deutsche Rentenversicherung

Qualitätssicherung

Die Deutsche Rentenversicherung ist um eine ständige Verbesserung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bemüht und dazu gemäß § 20 Abs. 1 SGB IX gesetzlich verpflichtet. Sie setzt Instrumente und Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) ein.


Die Verpflichtung zur Teilnahme am Reha-Qualitätssicherungsprogramm ist Vertragsbestandteil des Basisvertrages.

Im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung werden vergleichende Analysen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vorgenommen. Grundlage sind Datenerhebungen, -auswertungen und -analysen mit wissenschaftlich erprobten Instrumenten und Verfahren. Bei ambulanten Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht alle QS-Verfahren angewandt. Die eingesetzten Instrumente bilden die Qualität einer Rehabilitationsleistung aus unterschiedlichen Blickwinkeln ab.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK