Deutsche Rentenversicherung

Meine Post von der Rente

Mit der Renteninformation werden Sie Jahr für Jahr über den aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche informiert.

Die Renteninformation

Nicht erst am Ende Ihres Berufslebens werden Sie sich fragen: Wie hoch wird eigentlich meine Rente sein? Sie zahlen Monat für Monat Beiträge an uns, Ihre Rentenversicherung, und wir zeigen Ihnen mit der Renteninformation, was daraus wird.

Ab dem 27. Geburtstag erhalten Sie Jahr für Jahr von uns Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Außerdem finden Sie darin eine Hochrechnung über den Betrag Ihrer voraussichtlichen Altersrente sowie die Rentenansprüche bei einer möglichen Erwerbsminderung.

Fragen und Antworten zur Renteninformation

Worin besteht die Aufgabe der Renteninformation?

Die Renteninformation soll den Versicherten einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie wird jährlich an rund 31 Millionen Versicherte versandt und beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze (die Regelaltersgrenze liegt für Versicherte, die im Jahr 2022 65 Jahre alt werden, bei 65 Jahren und 11 Monaten). Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Die Renteninformation bietet den Versicherten eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Wer erhält die Renteninformation und in welchem Abstand wird sie versandt?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformationen automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Die Renteninformation wird einmal pro Jahr versandt. Gemeinsam mit der ersten Renteninformation erhalten Versicherte einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.

Bekommt man auch danach noch einmal den aktuellen Versicherungsverlauf zugesandt?

Ja, zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung erhalten Versicherte neben einem Fragebogen den aktuellen Versicherungsverlauf übersandt. Die Kontenklärung kann jederzeit formlos beantragt werden. Spätestens mit 43 Jahren werden die Versicherten von der Rentenversicherung hierzu automatisch aufgefordert. In einer Kontenklärung überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch ins Konto, sondern werden nur auf Antrag ergänzt. Unabhängig von einer Kontenklärung besteht auch sonst jederzeit die Möglichkeit, sich einen aktuellen Versicherungsverlauf zuschicken zu lassen.

Wird die Renteninformation regelmäßig angepasst?

Ja. Die Renteninformation basiert stets auf der aktuellen Rechtslage. Änderungen des Rentenrechts, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden berücksichtigt.

Werden in der Renteninformation Netto- oder Bruttobeträge genannt?

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Einen ausdrücklichen Hinweis hierauf enthält der erste Absatz der Renteninformation. Wörtlich heißt es dort: "Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.“

Weist die Renteninformation auf den Kaufkraftverlust hin?

Im Rahmen der Darstellung der Rentenanpassung enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung der prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite der Renteninformation ist ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust abgedruckt.

Wird die Renteninformation auch ins Ausland versandt?

Ja, Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn seit drei Jahren keine deutschen Beitragszeiten mehr im Versicherungskonto eingegangen sind.

Wer erhält eine Rentenauskunft und worin besteht ihre Aufgabe?

Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, erhalten ab einem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.

Die Rentenauskunft

Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation und enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente erhalten.

Sie können Ihre Rentenauskunft aber auch schon vor Ihrem 55. Geburtstag bekommen. Dann müssen Sie einen Antrag stellen.