Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung.
Weil wir alle älter werden, erhalten wir länger Rentenzahlungen. Mit einem höheren Renteneintrittsalter stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Fünf Jahre Mindestversicherungszeit: Was wird berücksichtigt?
Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt.
Berücksichtigt werden:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft.
Meine Post von der Rente
Besonderheit: Der Vertrauensschutz
Regelungen zum Vertrauensschutz in der Rente stellen sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise und keine rückwirkenden Änderungen erfolgen. Für diese Rentenart bedeutet das, dass Sie in bestimmten Fällen auch weiterhin mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen können. Wenn Sie:
- vor 1955 geboren wurden und vor 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben oder
- vor 1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Vorzeitig in Rente
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig, auch nicht mit Abzügen, bekommen. Eventuell erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine andere Art der Altersrente. Vergleichen Sie:
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für Bergleute
Arbeiten als Rentner
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig
Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Damit Sie Ihre Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Wir empfehlen, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Weitere Informationen zu den Fristen
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