Deutsche Rentenversicherung

Rente für Bergleute

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrer bisherigen Beschäftigung im Bergbau arbeiten können, kommt für Sie eine Rente für Bergleute in Betracht.

Was sind die Voraussetzungen?

Allgemein gilt: Die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – dürfen Sie noch nicht erreicht haben.

Die Rente für Bergleute können Sie bekommen, wenn Sie

  • wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf oder eine andere wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige Beschäftigung, die gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, auszuüben;
  • in den fünf Jahren vor dem Eintritt Ihrer Krankheit oder Behinderung drei Jahre im Bergbau gearbeitet haben und Pflichtbeiträge gezahlt haben und
  • vor dem Eintritt Ihrer Krankheit oder Behinderung die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von fünf Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Wenn Sie allerdings eine wirtschaftlich und qualitativ im Wesentlichen gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausüben, bekommen Sie die Rente für Bergleute nicht.

Sonderregelung für ab 50-Jährige

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie eine Rente für Bergleute bekommen, wenn Sie

  • mindestens 50 Jahre alt sind,
  • keiner, verglichen mit Ihrer Arbeit im Bergbau, wirtschaftlich gleichwertigen Beschäftigung oder wirtschaftlich gleichwertigen selbständigen Tätigkeit nachgehen und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 25 Jahren erfüllt haben.

25 Jahre: Was wird berücksichtigt?

Zu diesen 25 Jahren zählen Monate, in denen Sie Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, die bei einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellten Arbeiten entstanden sind.

Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?

Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute pro Jahr eine bestimmte Summe hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet. Die Höhe der für Sie maßgeblichen individuellen Hinzuverdienstgrenze teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Rentenbescheid mit.

Weitere Infos zum Hinzuverdienst

Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See steht Ihnen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 80 zur Verfügung. Oder Sie besuchen die Internetseite: DRV Knappschaft-Bahn-See

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