Deutsche Rentenversicherung

Versicherungsnummer­nachweis (Sozialversicherungs­ausweis)

Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt. Er enthält persönliche Daten.

Video zum Ausweis (wird in Kürze aktualisiert)

1. Januar 2023: Der Sozialversicherungausweis wird zum Versicherungsnummernachweis 

Bei Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung stellen wir Ihnen einen Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) aus. Er enthält Ihre Versicherungsnummer, Ihren Vornamen und Nachnamen. Bei Namensänderungen oder bei Verlust können Sie bei uns oder bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausweis beantragen. Die Versicherungsnummer müssen Sie auch bei einem Jobwechsel beim neuen Arbeitgeber angeben. Wo Sie die Versicherungsnummer finden und was Sie tun können, wenn Sie Ihren Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren haben, erfahren Sie in diesem kurzen Video.

Ein wichtiges Dokument

Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) ist ein wichtiges Dokument. Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt.

Für Beschäftigte gilt seit dem 1. Januar 2023: Die Versicherungsnummer ist aus der Rückmeldung der Datenstelle der Träger der Rentenversicherungs zu entnehmen. Kann jedoch keine Versicherungsnummer durch die Datenstelle übermittelt werden, hat der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis unverzüglich vorzulegen oder der Arbeitgeber hat die Vergabe einer Versicherungsnummer zu beantragen.

Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese Mitführungspflicht ist entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr notwendig.

In bestimmten Bereichen müssen Sie bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen Ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit sich führen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorlegen. Die Kontrollen der Behörden der Zollverwaltung können ohne Ankündigung vorgenommen werden.

Die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren besteht in folgenden Bereichen:

  • Baugewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

In diesen Bereichen hat Ihr Arbeitgeber nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren hinzuweisen.

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Muster eines Versicherungsnummernachweises

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