Deutsche Rentenversicherung

Wie wird meine Rente berechnet?

Die Rentenberechnung ist nicht auf eine kleine einfache Formel reduzierbar. Wir erklären wie es geht!

Dadurch, dass sich Ihre Rente aus Ihrem Lebenslauf ergibt und bestimmte Lebensabschnitte die Rente unterschiedlich stark beeinflussen, ist Ihre Rentenberechnung nicht auf eine kleine einfache Formel reduzierbar.

Eine Hochrechnung Ihrer Rente können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen. Diese senden wir Ihnen ab Ihrem 27. Geburtstag jährlich per Post zu.
Meine Post von der Rente

Die Rentenhöhe online berechnen

Nehmen Sie zur Ermittlung Ihrer Rentenhöhe die Angaben aus Ihrer jährlichen Renteninformation als Grundlage. Beachten Sie bei der Nutzung des Online-Rechners, dass Ihre hier ermittelten Rentenbeträge unverbindlich sind.

Die Rentenformel für die Rente

So berechnet sich die Bruttorente: Verändern Sie die Werte und beobachten Sie, wie sich das auf die Rentenhöhe auswirkt. Per Klick auf die Begriffe mit „i“-Indikator erfahren Sie mehr über deren Bedeutung für die Rentenformel.

Das indiviudelle Jahreseinkommen wird durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Versicherten geteilt. Dieses Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 43.142 € brutto im Jahr. Wer im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt (1,0).
Hiermit werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berechnet. Abschläge fallen an, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0. Pflichtfeld nicht ausgefüllt.
Das ist der Rentenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird regelmäßig angepasst. Aktuell beträgt er 39,32 Euro für West- und Ostdeutschland.
Hier kommt es auf die Art Ihrer Rente an: Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Pflichtfeld nicht ausgefüllt.

Die Rentenformel

Ihre monatliche Rentenhöhe ist eine Multiplikation verschiedener Werte:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Entgeltpunkte

Dies ist der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert. Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.

Zugangsfaktor

Damit werden Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abzüge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuzüge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abzüge beträgt dieser Wert 1,0.

Aktueller Rentenwert

Das ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Aktuell beträgt er 39,32 Euro für Westdeutschland und 39,32 Euro für Ostdeutschland.

Rentenartfaktor

Hier kommt es auf die Art Ihrer Rente an:

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0,
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5,
  • Vollwaisenrenten 0,2 und
  • Halbwaisenrenten 0,1.
  • Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.

Was für die Neuen Bundesländer gilt

Kommen Sie aus den neuen Bundesländern? Damit sich für Sie aus den vergleichsweise niedrigen Arbeitsentgelten in der DDR und dem heute noch bestehenden Unterschied im Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergeben, werden dort die Entgelte auf „Westniveau“ angehoben. Das heißt, Ihr Verdienst in den neuen Bundesländern oder in der DDR wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Dieser Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost­-Durchschnittsentgelt und wird für jedes Jahr einzeln festgelegt.