Deutsche Rentenversicherung

Rentenansprüche bei Umzug in das Ausland

Das sollten Sie rechtzeitig veranlassen, wenn Sie als Rentner /Rentnerin ins Ausland ziehen möchten.

Ich bin Rentner und werde demnächst in ein anderes Land umziehen. Was ist zu veranlassen?

Ein Umzug ins Ausland kann im Einzelfall Auswirkungen auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe haben. Deshalb sollten Sie in jedem Fall rechtzeitig mit dem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen.

Die Rente kann nicht immer in unveränderter Höhe weiter gezahlt werden, im Einzelfall kann sie sogar gänzlich entfallen. Für eine Auskunft geben Sie bitte Ihre Staatsangehörigkeit und den beabsichtigten Aufenthaltsstaat an. Auch wenn sich keine Änderungen ergeben, benötigen wir einige Zeit zur Zahlungsumstellung. Damit Sie auch im anderen Land rechtzeitig über Ihre Rente verfügen können, sollten Sie uns schon zwei Monate vorher Ihre neue Adresse und Bankverbindung mitteilen.

Es können sich auch Folgen bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus einem Verzug ergeben. Informieren Sie sich deshalb zu Fragen Ihres Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes vor dem Auslandsverzug bei Ihrer Krankenkasse.

Werden alle Renten ins Ausland gezahlt?

Grundsätzlich zahlen wir Renten auch ins Ausland. Im Einzelfall kann das jedoch eingeschränkt sein. Das kann sich auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe auswirken. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit.

Je nach Auslandsaufenthalt, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland zieht. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer so genannten Arbeitsmarktrente.

Während meiner Ausbildung in Deutschland wurde mir eine Waisenrente gezahlt. Nun möchte ich ein Studium in Österreich beginnen. Bekomme ich meine Waisenrente weiter?

Eine Waisenrente kann in der Regel auch bei einem Studium im Ausland gezahlt werden. Vorausgesetzt, das Studium nimmt die Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch.

Wird die Rente in voller Höhe ins Ausland gezahlt?

Bei Rentnern hängt die Höhe der Auslandsrente in erster Linie von dem gewöhnlichen Aufenthalt und den zurückgelegten Versicherungszeiten ab. Bestimmte Versicherungszeiten, die so genannten Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, werden nur bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, einem EWR-Staat (Liechtenstein, Norwegen und Island) sowie in der Schweiz in der Rente entschädigt. Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Rente in Deutschland nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 festgestellt wurde.

Bei einem Wohnsitz außerhalb dieser Staaten werden Rentenanteile aus diesen Zeiten in der Regel nicht ins Ausland gezahlt. Finden sich solche Zeiten im Rentenkonto, ist die Auslandsrente entsprechend niedriger als die Rente in Deutschland beziehungsweise in einem Mitgliedsstaat, EWR-Staat oder der Schweiz.

Ich bin vor einigen Jahren in die USA ausgewandert. Zuvor habe ich für fast 20 Jahre Rentenbeiträge in Deutschland gezahlt. Kann ich daraus später meine Altersrente erhalten, auch wenn ich bis dahin nicht mehr Deutscher bin?

Ja, Sie können auch als Amerikaner Ihre volle deutsche Altersrente erhalten. Im Sozialversicherungsabkommen mit den USA ist festgelegt, dass an Amerikaner die volle Altersrente wie an Deutsche zu zahlen ist.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK