Deutsche Rentenversicherung

Hinterbliebenenrente

Stirbt der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder ein Elternteil, können Witwen- oder Waisenrente wenigstens finanzielle Verluste abfedern. Was dafür zu tun ist, erfahren Sie hier.

Meine Mutter ist gestorben. Wie lange zahlt die Rentenversicherung jetzt noch die Rente an die Erben? Ein Witwer ist nicht vorhanden.

Sie bekommen die Rente noch bis zum Ende des Monats ausgezahlt, in dem Ihre Mutter gestorben ist.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Zahlungen erhalten, werden diese vom Geldinstitut zurückgefordert. Ist dies nicht möglich, sind diese von dem Zahlungsempfänger oder von den Erben zu erstatten.

Es geht um das "Sterbevierteljahr". Meine Frau ist Alleinerbin ihrer Mutter. Ein "Erbe" war jedoch nicht vorhanden. Meine Frau hat auch keinerlei Einkommen. Nach dem Tode ihrer Mutter hat meine Frau sämtliche Folgekosten für die Beerdigung, Wohnungsauflösung und so weiter getragen. Der Rentenversicherungsträger hat die Zahlung des Sterbevierteljahres abgelehnt. Warum?

Das Sterbevierteljahr für die ersten drei Monate nach dem Tode des verstorbenen Versicherten gehört zur Witwenrente oder Witwerrente. Es steht also nur einer Witwe beziehungsweise einem Witwer zu. Für andere Personen besteht ein solcher Anspruch nicht.

Meine Frau ist gestorben. Bei der Post habe ich das Sterbevierteljahr beantragt. Jetzt hat sie mir geschrieben, dass sie es nicht auszahlen kann. Das steht mir doch zu! Oder?

Anträge von Witwen oder Witwern auf Zahlung eines Vorschusses gelten als Anträge auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Zahlt der Postrentendienst den Vorschuss nicht aus, zum Beispiel wegen verspäteter Antragstellung, erfolgt die Zahlung des sogenannten Sterbevierteljahres durch die Rentenversicherungsträger.

Mein Partner und ich möchten nach zwölf Jahren des Zusammenlebens heiraten. Wir sind beide bereits verwitwet. Was verlieren wir gegebenfalls und wie hoch ist die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente? Wie lange muss man überhaupt verheiratet sein, um eine Witwenrente oder Witwerrente zu erhalten?

Mit der neuen Eheschließung fallen erst einmal Ihre Witwenrente und die Witwerrente Ihres neuen Ehepartners weg. Sie erhalten gegebenfalls beide eine Abfindung.

Bei Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, bestand bereits mit dem " Ja " vor dem Standesamt ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Eine Ehe-Mindestdauer gibt es bei altem Recht nicht!

Bei Eheschließungen nach dem 31.12.2001 muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, damit Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente besteht. Die Mindestdauer wird nicht gefordert, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Eine Mindestdauer ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist.

Ich bin in Westberlin geboren, habe dort gelernt, geheiratet und gearbeitet. Nach dem Tod meines Mannes bekam ich eine Witwenrente, die gekürzt wurde als ich nach Brandenburg zog. Meine Frage: Wenn ich nach Westberlin zurückziehe, erhöht sich meine Witwenrente wieder oder bleibt sie so?

Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn das eigene Erwerbs- beziehungsweise Erwerbsersatzeinkommen einen bestimmten Freibetrag nicht erreicht. Seit dem 1.7.2018 beträgt dieser bei Wohnsitz in den alten Bundesländern 845,59 Euro, in den neuen 810,22 Euro. 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens wird von der Witwen-Rente abgezogen.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie ein eigenes Einkommen von mehr als 810,22 Euro haben. Denn sonst hätte sich Ihre Witwenrente bei Umzug in die neuen Bundesländer nicht vermindert. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz jedoch wieder in die alten Bundesländer, gilt für Sie wieder der Freibetrag von 845,59 Euro. Das heißt, Ihre Witwenrente würde sich wieder erhöhen.

Ich wohne in Brandenburg und bin im Jahr 1975 geschieden worden. Nun ist mein damaliger Ehemann verstorben. Kann ich noch eine Witwenrente beantragen?

Nein, die Witwenrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten kommt nur in den alten Bundesländern zum Tragen - und das auch nur, wenn der Verstorbene nach altem Scheidungsrecht Unterhalt zu zahlen hatte oder wenn er im letzten Jahr vor seinem Tod tatsächlich Unterhalt in bestimmter Höhe gezahlt hat.

Da eine Unterhaltsverpflichtung in den neuen Bundesländern regelmäßig nicht bestand, ist der Anspruch auf die Witwenrente ausgeschlossen.

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