Deutsche Rentenversicherung

Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung

Bei vielen Versichertenrenten sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten; auch auf Hinterbliebenenrenten kann Einkommen angerechnet werden. Details finden Sie hier.

Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

Für die Jahre 2021 und 2022 stieg die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten auf 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner konnten bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wurde. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen sollte Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen in den Jahren 2021 und 2022 galt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst.

Erfahren Sie hier mehr!

Wenn ich meine Rente bekomme, wird diese auf die Rente meines Ehegatten angerechnet, so als eine Art maximales Familieneinkommen?

Die Höhe der Rente von Versicherten hat keinen Einfluss auf die Versichertenrente der Ehegatten. Eine Begrenzung auf ein maximales Familieneinkommen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.

Ich bin 65 Jahre alt und beziehe seit dem 1. Oktober 1998 eine Witwenrente. In den nächsten Tagen erfolgt die Auszahlung meiner Lebensversicherung. Gilt für mich das neue Hinterbliebenenrecht, und wird damit die Lebensversicherung auf meine Witwenrente angerechnet?

Nein, eine Anrechnung Ihrer Lebensversicherung erfolgt nicht, da für Sie weiterhin das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt. Dies ist immer dann anzuwenden, wenn der Versicherte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder zwar nach dem 1. Januar 2002 verstorben ist, aber die Ehe bereits vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Angerechnet werden hier nur Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung beziehungsweise einer selbstständigen Tätigkeit und Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld.

Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?

Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 18.558,75 Euro (Stand: 01.01.2024). Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.

Weitere Informationen zum Leistungsvermögen bei Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Wie viel kann ich bei der Altersrente dazuverdienen?

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordneter). 

Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Die neuen Hinzuverdienstregelungen gelten für alle Rentnerinnen und Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Hinterbliebenenrenten?

Bei Hinterbliebenenrenten wird Einkommen bis zu einem Freibetrag von 992,64 Euro (Stand: 01.07.2023) nicht angerechnet. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet. Bei Waisenrenten wird kein Einkommen angerechnet.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK