Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.
Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Dabei gibt es zurzeit noch unterschiedliche aktuelle Rentenwerte für Ost und West. Seit dem 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2024 werden bestehende Unterschiede schrittweise abgebaut.
Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
In den alten Bundesländern werden die Renten in diesem Jahr nicht angepasst. Das heißt, der aktuelle Rentenwert ändert sich in diesem Jahr nicht. Er liegt wie im vergangenen Jahr bei 34,19 Euro. In den neuen Bundesländern steigen die Renten wegen der schrittweisen Angleichung der Renten Ost an die Renten West zum 1. Juli 2021 um 0,72 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,23 auf 33,47 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 97,9 Prozent des Westwerts (bisher 97,2 Prozent).
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die sogenannte „Rentengarantie“ gesetzlich ausgeschlossen. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.
Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 erfolgt seit 2018 eine schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West. Zum 1. Juli 2021 beläuft sich der aktuelle Rentenwert im Osten auf 97,9 Prozent des Westwertes. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Von dieser Verfahrensweise, die als „Angleichungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es jedoch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr in einer Vergleichsberechnung ein aktueller Rentenwert im Osten nach der alten, vor 2018 geltenden Formel ermittelt. Dieser Wert wird mit dem Wert verglichen, der nach der Angleichungstreppe ermittelt wird. Der höhere der Werte aus der Vergleichsberechnung kommt jeweils für die Rentenanpassung im Osten zur Anwendung. In diesem Jahr ist der Wert nach der Angleichungstreppe maßgebend.
Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer im vorangegangen Jahr relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen.
Im vergangenen Jahr sind die durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer gesunken. Daher steigen die Renten (West) in 2021 nicht. Die Renten (Ost) steigen dennoch, aufgrund der Angleichungstreppe. Die Lohnentwicklung wirkt sich in diesem Jahr nicht auf die Renten aus.
Der Lohnfaktor der Rentenanpassungsformel wird in diesem Jahr stark durch eine Revision der Statistik beeinflusst. Diese macht etwa 2,1 Prozentpunkte (West) bzw. 2,0 Prozentpunkte (Ost) der Gesamtwirkung des Lohnfaktors aus. Da ohnehin schon die Rentengarantie wirkt, hat die Revision keinen Einfluss auf die Rentenanpassung 2021.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr hätte der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,92 Prozentpunkte gedämpft. Da die Renten (West) in diesem Jahr jedoch nicht angepasst werden und die Renten (Ost) der Angleichungstreppe folgen, wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor nicht aus.
Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. 2019 und 2020 lag der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, sodass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.
Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt 49,4 Prozent. Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird damit deutlich überschritten.