Deutsche Rentenversicherung

Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung

Davon profitieren Sie und unsere Gemeinschaft

Beim genauen Hinsehen werden Sie bemerken, dass die gesetzliche Rentenversicherung erstaunlich vorteilhaft für Sie ist. So werden neben Ihrer Rente gleichzeitig viele Risiken in Ihrem Berufsleben abgesichert. Egal, ob in der Ausbildung, mitten im Berufsleben oder kurz vor dem Ruhestand - Sehen Sie selbst, wie umfangreich das Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte ist:

Umfassender Versicherungsschutz

Vom ersten Arbeitstag an erwerben Sie mit Ihren gezahlten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz in den Risikobereichen Alter, Erwerbsminderung und Tod sowie einen Anspruch auf Rehabilitations- und Rentenleistungen. Ihr Vorteil als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass Sie von diesem Vorsorgepaket automatisch profitieren. Selbst für Personen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, lohnt sich ein Blick auf unsere Leistungen.

Mehr über die Vorteile der Rentenversicherung

Das Solidarprinzip bildet die Basis für eine einheitliche Beitragshöhe, unabhängig von Alter, Geschlecht und persönlichen Risikofaktoren (wie Vorerkrankungen). Für alle Versicherten richtet sich die Beitragshöhe nach ihrem Erwerbseinkommen und nach einem einheitlichen Beitragssatz. Als Arbeitnehmer zahlen Sie nur Beiträge in Höhe der Hälfte des aktuellen Beitragssatzes, der Arbeitgeber zahlt den anderen Beitragsanteil für Sie. Als Selbstständiger, Handwerker oder freiwillig Versicherter müssen Sie die Beiträge selbst aufbringen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten passend zum Einkommen Beiträge zu zahlen und für bestimmte Lebensumstände nachzuzahlen.

Lesen Sie weiteres in der Broschüre "Arbeitgeber: Arbeitnehmer richtig versichern".

Alle Versicherungszeiten mit kontinuierlichen und hohen Beitragszahlungen während Ihres Erwerbslebens spiegeln sich später bei der Berechnung der Rente in einem entsprechend hohen Rentenanspruch wieder. Selbst die beitragslosen Zeiten, aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ausbildung, werden auf Ihre Rente angerechnet. Bestimmte Zeiten, wie Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen, wirken sich positiv auf Ihre Rente aus, ohne dass Sie dafür Beiträge zahlen müssen.

Hinweise zur Anrechnung von Zeiten.

Leistungen während Ihres Berufslebens

Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder längerer Krankheit haben Sie zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit möglicherweise Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Bei Bedarf werden Ihnen Präventionsleistungen, wie z.B. Haushaltshilfen, finanziert. Wenn Umstände an Ihrem Arbeitsplatz Ihre Arbeitsfähigkeit einschränken, zahlt die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ist eine Weiterarbeit in Ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, können Ihnen Umschulungen oder Weiterbildungen finanziert werden.

Lesen Sie dazu mehr über die Leistungen zur Teilhabe.

Können Sie durch Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese erhalten Sie dann schon während der eingeschränkten Ausübung Ihres Berufes.

Weitere Informationen finden Sie bei den Ausführungen zur Erwerbsminderungsrente.

Im Todesfall des Versicherten sind die Angehörigen durch Hinterbliebenenrenten finanziell abgesichert.

Lesen Sie dazu auch die Ausführungen zu den Hinterbliebenenrenten.

Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben

Mit Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Sie einen eigenen, gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Rentenleistungen im Alter. Dabei gibt es verschiedene Arten von Altersrenten, welche unterschiedliche persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen haben. Obwohl die Lebenserwartung in Deutschland kontinuierlich steigt und gleichzeitig die Ausbildungszeiten in der Regel länger werden, wird das Eintrittsalter in die Rente schrittweise nur um zwei Jahre angehoben. Dabei ist ein vorzeitiges Ausscheiden mit entsprechenden Abschlägen möglich. Die Abschläge können jedoch durch eine gesonderte Beitragszahlung abgewiesen

Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Ausführungen zu den Altersrenten.

Bei der Rentenberechnung werden Ihre Kindererziehungszeiten rentensteigernd berücksichtigt, auch wenn Sie zu dieser Zeit überhaupt keine Beiträge eingezahlt haben. Gerade viele Frauen können durch diese Möglichkeit überhaupt erst einen Rentenanspruch bilden.

Lesen Sie dazu auch das Kapitel zu den Kindererziehungszeiten.

Gut zu wissen:

Die Rente wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung angepasst und unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung durch die Finanzämter. Die Rendite bei der gesetzlichen Rente ist im Übrigen besser als teilweise öffentlich dargestellt wird: Durchschnittlich liegt diese bei über 3 Prozent. Nach Einschätzung unabhängiger Institute wie der Stiftung Warentest bleibt das erst einmal in dieser Größenordnung. Das umlagefinanziertes Rentensystem garantiert, dass Ihre Rentenbeiträge nicht plötzlich von einer Inflation oder durch größere Schwankungen im Finanzmarkt massiv entwertet werden.

Leistungen bei Tod von Angehörigen

Im Todesfall des Versicherten sind die Angehörigen finanziell abgesichert: durch Witwen- bzw. Witwerrenten- und Waisenrenten sowie Erziehungsrenten. Selbst für geschiedene Ehegatten kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen.

Lesen Sie weitere Informationen bei den Hinterbliebenenrenten.

Gute Beratung inklusive

Alle Versicherten und Rentner können unsere kostenlose Auskunft und Beratung in Anspruch nehmen. Mit eingeschlossen ist eine neutrale Beratung im Bereich der weiteren Altersvorsorge. Das ist nicht selbstverständlich für uns und für Sie als Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte. Starten Sie gut durch! Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite.

Unser Tipp:

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorsorge so früh wie möglich zu planen und auf mehrere Stützen zu stellen – mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Fundament. So bauen Sie Ihre maximale finanzielle Sicherheit auf.

Nutzen Sie unser Angebot an Beratungsstellen. Unsere Beratungsstellensuche hilft Ihnen dabei. Außerdem finden Sie unsere Versichertenberater und -ältesten sowie unserer Reha-Servicestellen.

Suchen Sie hier gleich die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Umlagefinanzierung statt Kapitaldeckung

Die gesetzliche Rentenversicherung als umlagefinanziertes Rentensystem hat sich im Vergleich zu kapitalgedeckten Rentensystemen bei Finanzmarktkrisen und inflationären Entwicklungen als sicherer und krisenresistenter erwiesen. Bei einer höheren Lohnwachstumsrate als der Zins ist es darüber hinaus effizienter und weist eine bessere Beitragsrendite auf. Bei Einhaltung des Generationsvertrages durch die nachfolgenden Generationen ist es als Umlageverfahren auch langfristig sehr stabil. Dabei benötigt es keine Ansparphase, um Leistungen auszuzahlen zu können.

Lesen Sie hier weitere Informationen zur Struktur und Organisation der Rentenversicherung.

Zusammengenommen ergibt sich hier ein starkes Leistungspaket, das es so auf dem privaten Markt nicht gibt. Letztendlich leisten Sie mit Ihrer Pflichtversicherung einen Beitrag zur Sozialversicherung, die als starke Versichertengemeinschaft auch zum sozialen Frieden in Deutschland beiträgt.

Sozialer Frieden durch die Solidargemeinschaft

Unsere Sozialversicherung mit ihren verschiedenen Zweigen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) begleitet Sie als Versicherter durch das gesamte Leben. Sie ermöglicht Ihnen eine gute Absicherung Ihrer Lebensrisiken, die Sie in dieser Form privat entweder gar nicht oder nur zu hohen Tarifen bekommen.

Mehr über die Funktionsweise der Solidargemeinschaft

Wie alles ineinandergreifen kann, erkennen Sie an diesen typischen Szenarien:

  • Wer schwer erkrankt oder einen Unfall hat, kann sich weitgehend darauf verlassen, dass die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen werden.
  • Ist anschließend eine Rehabilitation erforderlich, übernimmt das die Renten- oder Unfallversicherung.
  • Wer danach noch nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld oder – im Falle eines Jobverlusts – Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.
  • Falls die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kommen  Berufsförderungsmaßnahmen bis hin zur Umschulung oder sogar eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
  • Wer wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, dem steht die Pflegeversicherung zur Seite.
  • Und im schlimmsten Fall sind seine Angehörigen durch die Hinterbliebenenrenten geschützt.

Extremer Not wird so in den verschiedenen Lebenslagen vorgebeugt und ein sozialer Ausgleich geschaffen. Die Sozialversicherung ist daher ein Garant für den sozialen Frieden in Deutschland. Ein solches System erfordert eine starke solidarische Versichertengemeinschaft. Der Anspruch auf soziale Rechte kann nur durch soziale Pflichten gesichert werden.

Beratung vor Ort

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