Deutsche Rentenversicherung

Was ist wenn ...?

Wir beantworten häufige Fragen zur Sozialen Sicherung in Frankreich.

Ich ziehe als Rentner nach Frankreich. Was passiert mit meiner Rente?

Ihre Rente zieht in den allermeisten Fällen einfach mit. Gerne überweisen wir Ihre Rente dann auf Ihr neues Konto in Frankreich.
Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Anteile Ihrer deutschen Rente auch auf ausländischen Zeiten wie etwa dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen.
Damit Sie ganz sicher gehen können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns beraten zu lassen.

Ich habe in Deutschland und Frankreich gearbeitet. Wo beantrage ich meine Rente?

Beantragen Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie wohnen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Frankreich.
Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Frankreich können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keine Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.

Ich habe Rentenansprüche in Deutschland und Frankreich. Gibt es eine "Gesamtrente"?

Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus, auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Renten richtet sich alleine nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.

Sind die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch in Deutschland und Frankreich gleich?

Nein, in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Wann Sie in Deutschland in Rente gehen können, erfahren Sie aus Ihrer Renteninformation oder auf dieser Internetseite im Bereich "Rente". Für Ihre französische Rente setzen Sie sich bitte mit dem Sozialversicherungsträger in Frankreich in Verbindung.

Kann ich mir meine französischen Beiträge erstatten lassen?

Haben Sie wenigstens ein Trimester Beiträge zum Allgemeinen System gezahlt, erhalten Sie beim Erreichen der Altersgrenze eine Altersrente.
Wenn Sie jedoch weniger als neun Trimester französische Zeiten in nur einem System zurückgelegt und keinen Anspruch auf Rente aus einem Zusatzversicherungssystem in Frankreich haben, bekommen Sie auf Antrag anstelle einer laufenden Rente die gezahlten Beiträge erstattet.

Wo erhalte ich eine Zusammenstellung meiner Zeiten in Frankreich?

Ihren sogenannten Versicherungsverlauf können Sie im Internet unter www.retraite.cnav.fr in der Rubrik "Salariés" - "Mon relevé de carrière" abrufen. Sie können ihn aber auch schriftlich anfordern - entweder bei der Rentenkasse des Allgemeinen Systems, bei der Sie zuletzt versichert waren, oder direkt bei der Rentenkasse Ihres jeweiligen Sondersystems.

Ich soll ein Jahr in Frankreich arbeiten. Wo bin ich rentenversichert?

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber  in Frankreich und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate. 

Ich wohne in Deutschland und arbeite in Frankreich. Wo bin ich versichert?

Ob Sie als sogenannter Grenzgänger in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten oder umgekehrt - sie zahlen Ihre Beiträge zur Rentenversicherung des Landes, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie nur vorübergehend grenzüberschreitend , können Ausnahmen greifen.
Es kann auch sinnvoll sein, weiterhin in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, auch wenn Sie im Ausland bereits versichert sind. 
Haben Sie noch Fragen? Dann lassen Sie sich bei uns beraten.

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