Deutsche Rentenversicherung

Ihre Verbindungsstelle für die Republik Moldau

Arbeiten in Deutschland und in der Republik Moldau - Das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen

Sie haben bereits einige Zeit in der Republik Moldau gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind Moldauer und arbeiten nun in Deutschland?

Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Schließlich haben die Republik Moldau und Deutschland sehr unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit.

Um mögliche Nachteile für Sie aufzufangen, haben die beiden Länder ein Abkommen geschlossen.

Das Abkommen mit der Republik Moldau

Das Abkommen regelt die Beziehungen der Republik Moldau und der Bundesrepublik Deutschland vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung.

Das Abkommen erleichtert vor allem den Erwerb von Rentenansprüchen, indem deutsche und moldauische Zeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel für die Wartezeit) zusammengerechnet werden. Das ermöglicht – insbesondere moldauischen Staatsangehörigen – in vielen Fällen erst, überhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren.

Außerdem regelt das Abkommen, in welchem Land bei einer zeitlich begrenzten Beschäftigung im Partnerstaat Beiträge zu zahlen sind.

Das Abkommen betrifft in erster Linie Deutsche und Moldauer. Da es sich aber um ein sogenanntes offenes Abkommen handelt, gilt es auch für Menschen, die irgendwann in Deutschland, Moldau oder in beiden Staaten Beiträge gezahlt haben, und für deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit, der sonstige Status (Flüchtling oder Staatenloser) und der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts spielen dabei keine Rolle.

Arbeiten im Abkommensstaat – wo bin ich versichert?

Arbeiten Sie in Deutschland, prüft die Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse) stellvertretend für den deutschen Rentenversicherungsträger, ob Sie versicherungspflichtig sind. Arbeiten Sie in der Republik Moldau, wird Ihre Versicherungspflicht dort geprüft.

Werden Sie von ihrem Arbeitgeber für eine im Voraus zeitlich begrenzte Arbeit nach Moldau entsandt, bleiben Sie während der ersten 24 Monate weiterhin in Deutschland versichert. Sie müssen also wegen eines vorübergehenden Auslandseinsatzes nicht in das moldauische Versicherungssystem wechseln. Umgekehrt bleiben Sie in Moldau sozialversichert, wenn Sie von Moldau nach Deutschland entsandt werden. Wenn Sie als Selbständiger vorübergehend im Partnerland tätig sind, sind die sozialrechtlichen Vorschriften Ihres Herkunftslandes ebenfalls weiterhin für längstens 24 Monate anzuwenden. 

In Rente gehen – so hilft Ihnen das Abkommen

Das Abkommen regelt die Zusammenrechnung von Zeiten, die Zahlung von Renten bei Wohnsitz im Ausland und die Gleichstellung der Rentenanträge. Dadurch erhalten Sie leichter eine Rente.

Durch die Zusammenrechnung Ihrer moldauischen und deutschen Zeiten - sowohl in Deutschland als auch in Moldau - können Sie auf die erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren kommen, um aus beiden Ländern eine Rente zu erhalten.

Zusätzlich können für den deutschen Rentenanspruch auch die Zeiten berücksichtigt werden, die Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz zurückgelegt haben.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen kann Ihre moldauische Rente durchaus früher als Ihre deutsche Rente beginnen. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine verspätete Antragstellung entstehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab auch mit dem moldauischen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen, um Ihre moldauischen Ansprüche zu klären und Ihre Rente rechtzeitig zu beantragen.

Ihre Kranken- und Pflegeversicherung als Rentner

Wohnen Sie in Moldau, unterliegen Sie nicht dem Schutz der deutschen Kranken- beziehungsweise Pflegepflichtversicherung. Das gilt selbst dann, wenn Sie in Moldau ausschließlich eine deutsche Rente beziehen.

Unser Tipp:

Sollten Sie nach Moldau ziehen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Konsequenzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen als freiwilliges Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der Aufsicht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz unterliegt, erhalten. Besteht jedoch gleichzeitig eine moldauische Pflichtkrankenversicherung, kann dieser Zuschuss nicht gezahlt werden.

Für eine moldauische private Krankenversicherung kann generell kein Zuschuss gezahlt werden.

Wo beantrage ich meine Rente?

Wohnen Sie in Moldau, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen bei Ihrer Nationalen Sozialversicherungskasse (Casa Nacionala de Asigurari Sociale – CNAS). Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine deutsche Rente. CNAS leitet dann alle weiteren Schritte ein.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich frühzeitig beim moldauischen Versicherungsträger CNAS, wann Sie Ihren Rentenantrag stellen müssen, um keine Frist zu versäumen.

Wohnen Sie in Deutschland, können Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine moldauische Rente.

Bitte beachten Sie:
In Deutschland sind die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als sogenannte Verbindungsstellen für Sie zuständig, wenn deutsche und moldauische Versicherungszeiten vorliegen oder der Berechtigte in der Republik Moldau wohnt oder als moldauischer Staatsangehöriger in einem Drittstaat wohnt.

Um diese Zuständigkeit müssen Sie sich aber nicht kümmern. Sind Sie bei einem anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung versichert, wird dieser Träger Ihren Rentenantrag an die zuständige Verbindungsstelle abgeben und Sie hierüber informieren.

Die Verbindungsstelle schickt Ihnen nach Ihrem Rentenantrag ein Antragsformular, das der moldauische Träger für die Feststellung der moldauischen Rente benötigt.

Das von Ihnen ausgefüllte Formular und die im Formular genannten Nachweise, die Sie beigefügt haben, wird die Verbindungsstelle dann an den moldauischen Träger weiterleiten.
Wohnen Sie weder in Deutschland noch in Moldau, können Sie Ihren Antrag bei den deutschen Versicherungsträgern oder der moldauischen Sozialversicherungskasse CNAS stellen. Im Allgemeinen können Sie Ihre deutsche Rente auch bei den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie eine deutsche oder moldauische Rente, geben Sie bitte immer sämtliche Staaten an, in denen Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Nur so können die deutschen und moldauische Versicherungsträger einander über Ihren Rentenantrag informieren und dafür sorgen, dass Ihre Rentenansprüche in beiden Ländern geprüft werden.

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Kontakt Nordbayern

Kontakt Bund

Kontakt Knappschaft-Bahn-See

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